VERKEHRSRECHT
Bald könnte der Führerschein billiger werden
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München (jur). Der Erwerb des Führerscheins könnte demnächst deutlich günstiger werden. Denn möglicherweise unterliegt der Fahrunterricht nicht der Umsatzsteuer, heißt es in einem am Mittwoch, 26. Juli 2017, veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 38/16). Einen entsprechenden Streit legte der BFH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vor.
Im Streitfall hatte eine Fahrschule keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellt. Entsprechend den deutschen Vorgaben wollte das Finanzamt dennoch die Steuer kassieren.
Der BFH hatte jedoch Zweifel, ob dies nach EU-Recht zulässig ist. Denn die Fahrlehrer müssten eine Prüfung ablegen, ehe sie Fahrunterricht geben dürfen. Nach EU-Recht seien aber „anerkannte Einrichtungen oder Privatlehrer“ von der Umsatzsteuer befreit. Für Privatlehrer könne dies sogar unabhängig von einer staatlich anerkannten Prüfung gelten.
Weil die obersten deutschen Finanzrichter unsicher waren, inwieweit dies auf die über 10.000 Fahrschulen anwendbar ist, legten sie mit ihrem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 16. März 2016 den Streit dem EuGH vor.
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