VERWALTUNGSRECHT
Bus- und Taxifahrer müssen früher zum Idiotentest
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Neustadt/Weinstraße (jur). Bus- und Taxifahrer müssen sich schneller einem sogenannten Idiotentest unterziehen, als normale Autofahrer. Wird die Untersuchung verweigert, dürfen die Behörden dann aber auch nur die Erlaubnis zur Personenbeförderung entziehen, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 25. Juni 2015 entschied (Az.: 1 L 407/15.NW).
Im Streitfall war ein Autofahrer mit Erlaubnis zur Personenbeförderung vier Mal quasi im Jahresturnus mit erheblich erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte ihn zu einer medizinisch-psychologische Untersuchung auf. Weil der Autofahrer dem nicht nachkam, zog die Behörde gleich den ganzen Führerschein ein.
Dagegen wehrte sich der Autofahrer: Bei seinem Flensburger Punktestand sei eine medizinisch-psychologische Untersuchung noch gar nicht vorgesehen.
Dennoch war sie hier gerechtfertigt, entschied nun im Eilverfahren das Verwaltungsgericht Neustadt. Denn an Fahrer mit Erlaubnis zur Personenbeförderung seien höhere Anforderungen zu stellen als üblich.
Das Argument des Mannes greife allerdings bezüglich seiner regulären Fahrerlaubnisse für Auto, Motorrad und Laster. Diese könne er behalten. Denn hätte er nicht auch die Erlaubnis zur Personenbeförderung gehabt, hätte ihn die Fahrerlaubnisbehörde nach den üblichen Punkteregeln noch gar nicht zum „Idiotentest“ auffordern dürfen.
Nur seine Erlaubnis zur Personenbeförderung müsse der Mann daher abgeben, entschieden die Neustädter Richter.
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