VERWALTUNGSRECHT
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: Masernimpfnachweis für schulpflichtige Kinder erforderlich
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt: Masernimpfnachweis für schulpflichtige Kinder erforderlich © Symbolgrafik:© weyo - stock.adobe.com
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2024, Az.: 1 S 80/23 u.a., entschieden, dass schulpflichtige Kinder einen Nachweis über eine Masernimpfung oder -immunität vorlegen müssen. Diese Anforderung wurde in Eilverfahren bestätigt, bei denen Eltern gegen die vom Verwaltungsgericht Berlin unterstützte Forderung der Gesundheitsämter vorgegangen waren. Das Gericht hat zudem festgelegt, dass bei Nichtvorlage ein Zwangsgeld angedroht werden darf.
Masernimpfnachweis für Schulkinder zwingend erforderlich
Die Klagen von Eltern, die sich gegen die von den Gesundheitsämtern geforderte Vorlage eines Masernimmunitätsnachweises für den Schulbesuch ihrer Kinder wandten, wurden vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen.
Die Gesundheitsämter dürfen diesen Nachweis verlangen, sofern keine medizinischen Gegenanzeigen vorliegen. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden, ist die Androhung eines Zwangsgeldes legitim. Diese Entscheidung stützt sich auf die Verordnungen des Infektionsschutzgesetzes und betrifft mehrere Eilverfahren.
OVG bestätigt: Masernimpfpflicht verfassungskonform trotz Eingriff in Elternrechte
Der 1. Senat des OVG argumentiert, dass die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zur Masernimpfpflicht angesichts der hohen Ansteckungsgefahr und potentiell schweren Folgen der Krankheit verfassungskonform sind.
Trotz des Eingriffs in die Elternrechte nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes sei die Regelung verhältnismäßig. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits eine ähnliche Regelung für nicht schulpflichtige Kinder als verfassungsmäßig befunden. Der Gesetzgeber hatte eine allgemeine Impfpflicht vorausgesetzt, jedoch direkten Zwang zur Durchsetzung ausgeschlossen. Stattdessen sind indirekte Zwangsmaßnahmen wie Zwangsgelder und Bußgelder vorgesehen, um die Impfquote in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu erhöhen.
Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht anfechtbar.
Tipp: Angesichts dieser Rechtsprechung sollten Eltern schulpflichtiger Kinder den Masernimmunitätsnachweis bereithalten, um Bußgelder oder Zwangsgelder zu vermeiden. Es ist ratsam, die Impfungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen, um den Zugang zur Bildungseinrichtung nicht zu gefährden.