Infos zum Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist ein Recht der Exekutive. Dies macht es zu einem Teil des öffentlichen Rechtes. Es regelt speziell die Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat sowie die reibungslosen Abläufe der verschiedenen Verwaltungsstellen. Auch deren Zusammenspiel untereinander sowie auch der Rechtsschutz eines jeden Bürgers gegen Maßnahmen der Exekutive werden hierin normiert. Während das allgemeine Verwaltungsrecht sich mit Grundlagen, aber auch Grundsätzen der Verwaltung sowie ihrer Tätigkeiten beschäftigt, kümmert sich das besondere Verwaltungsrecht um fachspezifische Rechtsregeln spezieller Tätigkeiten, die einzelne Verwaltungszweige betreffen, etwa Straßenverkehrsrecht, Baurecht u.ä. .
Die drei Grundsätze der Verwaltung lauten:
1. Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes: Kein Handeln gegen das Gesetz!
2. Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes: Kein Handeln ohne Gesetz!
3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Verwaltung darf nicht stärker in die Rechte der Bürger eingreifen, als es der Zweck der Maßnahme erfordert.
Je nach Verwaltungsverfahren sind Verfahrensweisen und gleichartige Rechtsinstitute bundesweit zu finden, die durch das allgemeine Verwaltungsrecht geregelt werden. Dies ist vom jeweiligen Sachgebiet abhängig. Neben den Handlungsformen der Verwaltung, den Verfahren zum Zustandekommen von Verwaltungsakten sowie den dazugehörigen Verwaltungsverfahren regelt das allgemeine Verwaltungsrecht auch die Verwaltungsvollstreckung. Letztlich wird die eigentliche Verwaltungsorganisation durchstrukturiert.
Das spezielle Verwaltungsrecht, wie das besondere Verwaltungsrecht auch genannt wird, orientiert sich an den Notwendigkeiten spezieller Verwaltungsgebiete. Sie ergänzen das allgemeine Verwaltungsrecht bzw. ändern sie dem Bereich entsprechend ab. Selbiges ist auch in der anderen Richtung möglich. Beide Teile des Verwaltungsrechtes greifen optimal ineinander. So werden folgende Teilbereiche innerhalb des besonderen Verwaltungsrechtes abgegrenzt:
1. das Ordnungsrecht; Recht zur Gefahrenabwehr
2. das Kommunalrecht
3. das Raumordnungs-, Bau- und Fachplanungsrecht
4. das Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsaufsichtsrecht
5. das Umweltrecht
6. das Schul- und Hochschulrecht
7. das öffentliche Dienstrecht
8. das Sozialrecht
9. das Steuer- und Abgabenrecht
Diese Auflistung zeigt, dass das Verwaltungsrecht sehr vielschichtig ist und sich auf allen Verwaltungsebenen bewegt. Kommt es zu einem Konflikt, ist man gut beraten, einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht mit seiner Angelegenheit zu beauftragen. Es empfiehlt sich bei der Wahl des Anwalts darauf zu achten, dass er auf den gegebenen Problembereich spezialisiert ist wie das Beamtenrecht, Gemeinderecht, Landwirtschaftsrecht, Gewerberecht, Abfallrecht, Disziplinarrecht oder auch auf das Polizei- und Ordnungsrecht, um nur ein paar Beispiele zu nennen. So ist sichergestellt, dass man rechtlich optimal beraten und vertreten wird.