Betriebsrat
In vielen Betrieben und Unternehmen gibt es einen Betriebsrat. Dieser ist ein Mitbestimmungsgremium innerhalb dieser Firma. Speziell werden die Interessen sowie die Interessensvertretung der Arbeitnehmer durch ihn vertreten. Hierbei wird besonders auf betriebliche Entscheidungen aus Sicht des Arbeitnehmers eingewirkt. Als rechtliche Grundlage steht das Betriebsverfassungsgesetz parat. Demnach kann in einem Unternehmen mit mindestens 5 permanenten und wahlberechtigten Arbeitnehmern ein Betriebsrat ins Leben gerufen werden. Das Wählen desselben bzw. der Wunsch, ihn ins Leben zu rufen, muss von den Arbeitnehmern ausgehen. Nur in Betrieben des privaten Rechts können Betriebsräte eingerichtet werden. In großen Konzernen kann es zu der Notwendigkeit kommen, mehrere Betriebsräte ins Leben zu rufen, die von einem Gesamtbetriebsrat vertreten werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer dieses Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Leiharbeiter, die länger als 3 Monate für einen Betrieb tätig sind, gilt dies ebenfalls. Das Amt des Betriebsrates ist ein unentgeltliches Ehrenamt, das viel Engagement und Integrität innerhalb des Betriebes bedarf.
Die vorwiegende Aufgabe des Betriebsrates ist die Überwachung des Arbeits- und betrieblichen Umweltschutzes. Hieraus ergeben sich diverse Konfliktmöglichkeiten. Gerade im Bereich des Arbeitsschutzes kommt es in Folge oft zu schwerwiegenden Problemen, sodass ein Rechtsanwalt für Betriebsrat Hilfestellung geben muss. Hierbei geht es um Kündigungsschutz, Mutterschutz, je nach Branche aber auch um Belange wie die Arbeitssicherheit. Auch die Sorge um die Auszubildenden, schwerbehinderte oder ausländische Arbeitnehmer fällt in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrates, in dem dann und wann zusätzlicher Rat benötigt wird. Da in der heutigen Zeit Umweltschutz in allen Bereichen groß geschrieben wird, muss ein Rechtsanwalt für Betriebsrat auch mit diesem Themenbereich vertraut sein.