Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung wird vertraglich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen. Es handelt sich um eine freiwillig Maßnahme, die in schriftlicher Form festgehalten werden muss. Hierin werden Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien geregelt. Des Weiteren hält die Betriebsvereinbarung wie ein Gesetz oder ein Tarifvertrag verpflichtende Maßstäbe für alle Betriebsangehörigen fest. Da eine Betriebsvereinbarung im deutschen Arbeitsrecht nicht aufgeführt ist, wird sie auch als „Tarifvertrag in Kleinformat“ bezeichnet. Die Vereinbarung kann zeitlich begrenzt werden. Sie endet entweder mit einer fristgerechten Kündigung, dem Ablauf der zeitlichen Frist oder einem Aufhebungsvertrag. Dieser muss von beiden Parteien vollständig akzeptiert werden. Das Betriebsverfassungsgesetz geht von einem Vorhandensein in den Betrieben aus. Es soll die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung sowie die individuelle Rechtsbeziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer allgemein gültig regeln. Individuelle, einzelvertragliche Abweichungen hiervon haben vor diesen Regelungen Vorrang. Die Betriebsvereinbarung gilt immer nur für den Betrieb, in dem sie geschlossen wurde. Bei einem Großkonzern kann dies mehrere Betriebsstätten umfassen, auch wenn es lediglich einen Gesamtbetriebsrat gibt. Es wäre allerdings von Vorteil, wenn jeder einzelne Betriebsstandort über einen separaten Betriebsrat verfügt. Leitende Angestellte sind von den Betriebsvereinbarungen ausdrücklich ausgenommen. Alle Fragen, mit denen sich ein Betriebsrat befasst, können in den Vereinbarungen aufgenommen werden.
Auch in den besten Betrieben ist es möglich, dass versucht wird, die Betriebsvereinbarung zu umgehen. Hat sich mit Ihrem Arbeitgeber solch eine Situation ergeben, ist das Konsultieren eines Rechtsanwalts für Betriebsvereinbarung dringend angeraten. Der Rechtsanwalt für Betriebsvereinbarung wird beiden Parteien darlegen, aus welchen Gründen der Vertrag eingehalten werden muss. Ebenso wird der Anwalt für Betriebsvereinbarung die Folgen, die ein Vertragsbruch nach sich zieht, eindeutig darstellen.