STEUERRECHT
Die Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten und -Lebenspartnern
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 27.11.2014 hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein "Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2015 bei Ehegatten oder Lebenspartner, die beide Arbeitnehmer sind" erstellt.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:
Es geht um den Fall, dass Arbeitnehmer-Ehegatten oder -Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, für den Lohnsteuerabzug wählen können, ob beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden oder der Höherverdienende in die Steuerklasse III und der Wenigerverdienende in die Steuerklasse V. Wählen die Ehegatten bzw. Lebenspartner letztere Gestaltung, so muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
Um den Steuerpflichtigen die Wahl zu erleichtern, wurden nun Tabellen ausgearbeitet, anhand derer die Kombination ermittelt werden kann, bei welcher die geringste Lohnsteuer zu entrichten ist. Maßgeblich dafür ist natürlich der monatliche Arbeitslohn der Steuerpflichtigen. Etwaige Freibeträge, welche das zu versteuernde Einkommen mindern, sind im Vorfeld abzuziehen.
Es wird ausdrücklich klargestellt, dass durch die Tabellen lediglich die Wahl erleichtert werden soll, hingegen aber keine Aussagen über die tatsächliche Höhe der Jahressteuerschuld getroffen werden können.
Für die Ausübung des Wahlrechts muss ein entsprechender Antrag beider Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Es ist zu beachten, dass dieser für das Jahr 2015 bis zum 30.11.2015 zu stellen ist und das Wahlrecht regelmäßig nur einmal ausgeübt werden kann. Lediglich in einigen Ausnahmefällen kommt eine erneute Ausübung des Wahlrechts in Betracht, beispielsweise im Falle einer Trennung der Ehe- oder Lebenspartner.
Das Merkblatt ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht und kann dort heruntergeladen werden.
Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie, die für einen Laien kaum zu überschauen ist. Die diversen Steuerarten, eine ständig steigende Anzahl von Gerichtsentscheidungen im Steuerrecht sowie Bezüge zu anderen Rechtsgebieten erschweren es dem Steuerpflichtigen, selbst einen umfassenden Überblick zu behalten.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.
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