Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist von einem nichtselbstständigen Arbeitnehmer zu entrichten. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach den Angaben auf der Lohnsteuerkarte bzw. nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Als Lohnsteuer bezeichnet man die vorausbezahlte Einkommenssteuer. Die Lohnsteuer ist also eine spezielle Erhebungsform der Einkommenssteuer.
Eine entsprechende Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuererklärung ist bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. In einigen Ausnahmefällen ist eine spätere Abgabe möglich. Hierüber sollten Sie sich informieren, ob dies auch auf Sie zutreffen kann.
Das Abgeben einer Steuererklärung kann auch zu einer teilweisen Rückzahlung führen.
Das Steuerrecht und damit auch die geltenden Regeln zur Lohnsteuer gestalten sich sehr vielschichtig und komplex und damit in weiten Bereichen recht unverständlich für den Laien. Zögern Sie daher nicht, sich entsprechenden rechtlichen Beistand zu holen, um sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Ein Anwalt für Lohnsteuer kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen und wird Sie kompetent und vor allem auch verständlich beraten. So gelangen Sie ohne Umwege durch den Dschungel aus Steuervorschriften.
Zudem ist ein Rechtsanwalt für Lohnsteuer in der Lage, Ihnen die möglichen Steuersparmöglichkeiten aufzuzeigen. In jedem Fall sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden, denn nur dieser verfügt über das nötige tiefgehende Wissen auf diesem Gebiet, um alle aktuellen Gesetzeslagen und Vorgehensweisen zu kennen.
Auch wenn Sie Unzulänglichkeiten bezüglich Ihrer Steuerfestsetzung annehmen oder eine Ihnen zustehende Rückzahlung nicht vorgenommen wird, sollten Sie nicht zögern, Ihre Rechte durch entsprechenden juristischen Beistand durchzusetzen. Vertrauen Sie auf das Fachwissen Ihres Anwalts auf dem Gebiet des Steuerrechts. Dieser wird Ihnen verständlich erläutern, welche Schritte in Ihrem individuellen Fall einzuleiten sind.