Freibeträge
Mit einem Freibetrag wird die Steuerbemessungsgrundlage gemindert. Nur der, den Freibetrag übersteigenden Teil der Einnahmen, muss bei dessen Überschreitung versteuert werden. Zahlreiche Freibeträge werden im deutschen Steuerrecht aufgeführt. Sie wurden zum Teil aus sozialpolitischen Gründen eingeführt. Ebenso wurden einige zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens eingebracht. Folgende Freibeträge sind bekannt:
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Grundfreibetrag: Er ist allgemeingültig und bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer abgeführt werden muss.
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Sparer-Pauschbetrag: Kapitalerträge sind erst ab € 801,00 pro Jahr zu besteuern.
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Kinderfreibetrag
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Alleinerziehendenentlastungsbetrag
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Altersentlastungsbetrag
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Ausbildungsfreibetrag
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Behindertenpauschbetrag
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Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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Übungsleiterfreibetrag
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Rabattfreibetrag
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Versorgungsfreibetrag
Alle Freibeträge werden im Einkommensteuergesetz geregelt. Des Weiteren bestehen weitere Freibeträge in Hinblick auf die Erbschaftssteuer, die Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer. Abzugrenzen ist der Freibetrag von Freigrenzen und Werbungskosten.
Während die Freibeträge bei der jährlichen Einkommensteuererklärung klar geregelt und den meisten Antragstellern bekannt sind, sieht es gerade in Hinblick auf die Erbschaftssteuer anders aus. Da freut man sich auf ein gutes Erbe – und dann kommt es zu Steuererhebungen und Nachzahlungen. Der Gang zum Rechtsanwalt für Freibeträge schafft Klarheit, welche Abgaben zu Recht vom Finanzamt erhoben worden sind. Ist es bereits zu Mahnbescheiden oder ähnlichem gekommen, weiß der Anwalt für Freibeträge Wege, die eine letztliche Klage verhindern können. Seine kontinuierlichen Fortbildungen helfen ihm, seinem Klienten den aktuellen Stand des Einkommensteuergesetzes in Hinblick auf Erbschaftssteuer und Schenkungen zu verdeutlichen. In manchen Fällen kann so bereits vor dem Verscheiden eines geliebten Menschen der Nachlass zur Zufriedenheit aller geregelt werden.