EU-RECHT
EGMR billigt Verbot der Hamas-nahen Hilfsorganisation IHH
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EGMR bestätigt IHH-Verbot und Hamas als terroristisch © Jonathan Stutz - stock.adobe.com
Straßburg (jur). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die deutsche und europäische Einstufung der Palästinenserorganisation Hamas als terroristisch bestätigt. Mit einem am Dienstag, 10. Oktober 2023, verkündeten Urteil billigten die Straßburger Richter daher das Verbot der Internationale Humanitäre Hilfsorganisation e.V. (IHH), die die Hamas unterstützt (Az.: 11214/19). Dabei wurde das Urteil sicherlich schon vor den am 7. Oktober 2023 begonnenen terroristischen Angriffen der Hamas auf Israel verfasst.
Die IHH mit Sitz in Frankfurt am Main war 2010 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wegen Unterstützung der als terroristisch eingestuften Palästinenserorganisation Hamas verboten worden. Eine dagegen gerichtete Klage des Vereins hatte das Bundesverwaltungsgericht am 18. April 2012 abgewiesen (Az.: 6 A 2.10; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag).
Zur Begründung hatten die Leipziger Richter darauf verwiesen, dass die IHH große Teile ihrer Spenden an Organisationen im Gazastreifen weitergeleitet habe, die der Palästinenserorganisation Hamas nahestehen, insbesondere die „Islamic Society“. Die Hamas aber begehe terroristische Handlungen und trage so „Gewalt in das Verhältnis des israelischen und des palästinensischen Volkes“. Das soziale Engagement der Hamas stärke ihre Akzeptanz in der palästinensischen Bevölkerung und erleichtere ihr „die Rekrutierung von Aktivisten, die sich an terroristischen Handlungen beteiligen“.
Auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte danach das Verbot der IHH bestätigt (Beschluss vom 13. Juli 2018, Az.: 1 BvR 1474/12; JurAgentur-Meldung vom 21. August 2018).
Die Beschwerde der IHH vor dem EGMR blieb nun ebenfalls ohne Erfolg. In ihrem Urteil verweisen die Straßburger Richter darauf, dass Deutschland, die deutschen Gerichte und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Hamas als terroristisch einstufen. Dies sei gut begründet, und es seien keine Gründe ersichtlich, dem zu widersprechen.
Nach den auch seitens der IHH unwidersprochenen Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts seien von 2006 bis zum Verbot in 2010 2,5 Millionen Euro an die „Islamic Society“ geflossen, die die Familien von „Märtyrern“ der Hamas unterstütze, zuletzt etwa die Hälfte aller Einnahmen. Dies und weitere Umstände belegten, dass die Unterstützung der Hamas das vorrangige und eigentliche Ziel der IHH sei.
Weiter betonte der EGMR, dass der Kampf gegen den Terrorismus schon nach bisheriger Rechtsprechung ein legitimer Grund für Eingriffe in die Vereinigungsfreiheit sein kann. Auch der Gedanke der Völkerverständigung sei in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Organisationen, die gegen diese Werte angehen, könnten sich aber nicht auf die in der Menschenrechtskonvention verankerte Vereinigungsfreiheit berufen.
Das deutsche Verbot der IHH sei daher gerechtfertigt und die Vereinigungsfreiheit nicht verletzt, urteilte der EGMR.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock