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Nachfolgend finden Sie Erbrecht Ratgeber aus Berlin
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann. Form des Testaments nach deutschem Recht Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen. Form des Testaments nach US Recht Es ... weiter lesen
Bei Bezügen eines Erbfalls zu den USA wird von deutschen Nachlassgerichten im Nachlassverfahren oftmals Vorlage eines „Probate“ verlangt. Hiermit ist der Beschluss („ decree “ oder „ decision “) eines US Nachlassgerichtes („ probate court “) gemeint, mit welchem bezeugt wird, dass das Nachlassgericht nach Prüfung des Testaments davon überzeugt ist, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. In anderen Zusammenhängen wird unter „Probate“ allerdings auch das gesamte US Nachlassverfahren ... weiter lesen
Nach dem Recht des US Bundestaates Florida geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers auf einen Nachlassverwalter, den „Personal Representative“ über ( mehr Informationen ). Der Beitrag zeigt auf unter welchen Voraussetzungen ein ungeliebter Trustee entlassen werden kann. Nach 733.504 kann ein Nachlassverwalter nach dem Recht von Florida (“personal representative”) in folgenen Fällen entlassen werden. (1) Gerichtliche Feststellung der Geschäftsunfähigkeit. (2) Physische oder psychische Unfähigkeit die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß zu betreiben. (3) Fehlende Befolgung einer gerichtlichen Anordnung (4) Fehlende Abrechnung über den ... weiter lesen
Mit der Einführung von § 108 FamFG ist die Frage, ob im Grundbuchverfahren der Nachweis des Erbrechts durch ausländischen Erbschein (oder anderes Erbfolgezeugnis) erbracht wird, erneut Gegenstand von zwei gerichtlichen Entscheidungen geworden. Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 7.9.2011 Geschäftszeichen: 3 W 13/11 die Eintragung auf der Grundlage eines englischen Letters Testamentary abgelehnt und dies damit begründete, dass § 108 FamFG nur Entscheidungen, die der Rechtskraft fähig sind, meint. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.09.2012 (Az: 1 W 270 - 271/12, 1 W 270/12, 1 W 271/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass § 35 Abs. 1 GBO gegenüber § ... weiter lesen
Im Grundsatz – es gibt Ausnahmen - bedarf der Nachlassverwalter in Kalifornien für seine Tätigkeit keiner gerichtlichen Erlaubnis eines Gerichts von Kalifornien, Genehmigung oder Anweisung (9610 CPC). Der Nachlassverwalter kann aber beantragen, dass ihm das Gericht hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses Anweisungen erteilt oder sein Handeln genehmigt oder bestätigt (9611 CPC) Auf Antrag eines Beteiligten, kann das Gericht auch dem Nachlassverwalter Anweisungen erteilten, wenn der Nachlass ansonsten einen großen Schaden oder nicht mehr behebbare Beeinträchtigung erleiden würde. Die Anweisung kann alle nach den Umständen des Falles erforderlichen Bestimmungen enthalten (9613. CPC) ... weiter lesen
Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss. Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
Der “California Court of Appeal, Fourth Appellate District” hat im Fall Beckwith v. Dahl , am 3. Mai 2012 entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch wegen absichtlicher Verhinderung einer letztwilligen Verfügung (“IIEI”) bestehen kann, sofern 6 Voraussetzungen erfüllt sind. Sachverhalt Mr. Beckwith war der langjährige Lebensgefährte von Mr. MacGinnis. Nach 10 Jahren gemeinsamer Lebensführung sollte Mr. MacGinnis sich einer schwerwiegenden Operation unterziehen. Mr. MacGinnis hatte vorab ein Testament errichtet, aber nicht unterzeichnet, in welchem er seinen Nachlass Mr. Beckwith und seiner Schwester, Ms. Dahl, zu gleichen Teilen zuwandte. Im Hinblick auf die ... weiter lesen
Die Übertragung von Anteilen an einer allein mit der Verwaltung von Vermögen befassten Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Familienhand innerhalb der Familie kann nach den Umständen des Einzelfalls eine (ggf. gemischte) Schenkung sein und somit einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung begründen. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2012 - 3 U 39/11 Anmerkung: Nach der (umstrittenen) BGH-Rechtsprechung stellt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auch dann, wenn der neue Gesellschafter keine Einlage erbringe, grundsätzlich - mit Ausnahme von Missbrauchsfällen - keine Schenkung dar, so dass im Hinblick auf die Übertragung ein ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
Der Trust ist ein Instrument der Nachlassplanung („ estate planning “) in Kalifornien. Dieser Beitrag gibt eine Einführung zum Recht des Trust in Kalifornien. Was kennzeichnet einen Trust in Kalifornien? Ein Trust ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem der „Trustor“ (auch „Settlor“ oder „Grantor“ oder „Creator“) einer Person, dem „Trustee“, bestimmte Güter treuhänderisch überträgt, die der Trustee dann für bestimmte vom Trustor benannte Zwecke verwenden soll (vgl. Art. 2 Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Trusts). Wird ein Trust zu Lebzeiten des Trust – Errichters ... weiter lesen
Bis zur Erbrechtsreform verjährten erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für erbrechtliche Ansprüche im Grundsatz – es gibt Ausnahmen (z.B. Herausgabeanspruch des Erben)– die allgemeine Verjährungsfrist, also 3 Jahre zum Jahresende. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbfall vor dem 01.01.2010 eingetreten war. Die Übergangsbestimmung des Art. 229 § 23 EGBGB bestimmt ferner, dass die 3-Jahresfrist spätestens für am 1.1.2010 noch nicht verjährte Ansprüche am 1.1.2010 beginnt. Daher verjähren viele erbrechtliche zum Ablauf des Jahres 2012. Die Verjährung kann durch Klageerhebung gehemmt werden. Nach Ablauf des Jahres 2012 ist es ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015. Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen