Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank

Fachanwälte für Erbrecht
10117 Berlin (Mitte)
Deutschland
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Rechtsanwalt

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Herr Jan-Hendrik Frank ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht. Er ist Partner der Kanzlei WF Frank & Partner Rechtsanwälte in Berlin und berät seit über 20 Jahren ausschließlich im Erbrecht (einschließlich des zugehörigen Steuerrechts).
Herr Rechtsanwalt Frank ist ausgewiesener Spezialist für deutsch-US-amerikanisches Erbrecht und veröffentlicht regelmäßig in der ZEV Landberichte zu Entwicklungen bei der US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) und anderen Fragen des US-Rechts. Er ist u.a. Autor des 380-seitigen Länderberichts New York und des Länderberichts Florida im Standardwerk Hausmann, Internationales Erbrecht (ehemals Ferid/Firsching/Dörner/Hausmann).
Er berät vermögende Privatpersonen bei Bezügen zu den USA und anderen Common-Law-Staaten (z.B. England, Kanada, Australien) bei Nachlassplanung.
Ferner hilft er bei der Nachlassregelung in deutsch-US-amerikanischen Erbfällen einschließlich der Veranlagung der deutschen Erbschaftsteuer, insbesondere bei dem Vermögensübergang über einen Trust. Darüber hinaus berät er auch betreffend die ertragsteuerlichen Folgen einer Erbschaft oder eines Erwerbs über einen Trust.
Er berät in Berlin und über Fernkommunikationsmittel (z.B. Zoom, Telefon, E-Mail) Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem Ausland (insbesondere aus den USA).
Vorstand Erben International e.V. (Geschäftsführender Vorstand)
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DAV Arge Erbrecht
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Telefon: 030-88712381
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