MEDIZINRECHT
Fachanwälte für Medizinrecht in Düsseldorf
Autor: Kania, Tschersich & Partner Rechtsanwälte GbR
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen.
Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten medizingeschädigte Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und helfen ihnen, ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche juristisch durchzusetzen.
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten medizingeschädigte Patienten bundesweit - sowohl außergerichtlich wie gerichtlich - vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Die Spezialisierung im Medizinrecht auf den Bereich des Arzthaftungsrechts und die langjährige Erfahrung gewährleisten praxisorientierte Lösungen.
Dabei steht neben einer kompetenten Rechtsvertretung stets das persönliche Schicksal der Mandanten im Vordergrund.
Ausführliche Informationen bietet die Internetseite www.dr-rauhaus-rae.de.
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