MEDIZINRECHT
Dr. Rauhaus Rechtsanwälte - Fachanwälte für Medizinrecht in Düsseldorf und Daun
Autor: Kania, Tschersich & Partner Rechtsanwälte GbR
Unter dem Arzthaftungsrecht versteht der Jurist die zivilrechtliche Haftung des Arztes für eine fehlerhafte Behandlung- auch Behandlungsfehler, Kunstfehler oder "Ärztepfusch" im Volksmund genannt. Neben der Haftung des einzelnen Arztes, fällt unter das Arzthaftungsrecht begrifflich auch das Krankenhaushaftungsrecht, das Zahnarzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht sowie das Medizinprodukterecht. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte Patienten bundesweit in allen genannten Gebieten des Arzthaftungsrechts und helfen bei der juristischen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprüchen, angefangen beim außergerichtlichen Schriftwechsel mit dem Arzt/ Krankenhaus und seinem Haftpflichtversicherer bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Dabei steht neben der rechtlichen Interessenvertretung stets das persönliche Schicksal der Mandanten im Vordergrund.
Beiden Partnern der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. cand. med. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde wegen nachgewiesener besonderer theoretischer wie praktischer Kenntnisse von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt für Medizinrecht / Fachanwältin für Medizinrecht verliehen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.dr-rauhaus-rae.de .
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