Kunstfehler
Wird eine ärztliche Behandlung nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt, spricht man von einem Kunstfehler. Ärzten obliegt eine große Verantwortung, doch auch sie sind nicht unfehlbar. Doch im Gegensatz zu anderen Berufssparten, können Arztfehler oft schwerwiegende Konsequenzen für den Patienten haben, die nicht selten das weitere Leben beeinträchtigen.
In der Regel kommt zwischen Arzt und Patienten ein Behandlungsvertrag nach § 611 BGB zustande. Der Arzt schuldet zwar nicht die Heilung, jedoch eine fachgerechte Behandlung. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, indem er gegen die lege artis, also die Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, kann der Patient von ihm Schadensersatz verlangen.
Kommt es zu einem Kunstfehler, kann dies für den Arzt also straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als Betroffener sollten Sie also nicht zögern, sich entsprechenden rechtlichen Beistand einzuholen. Ein Rechtsanwalt für Kunstfehler wird Ihnen bei einer, oftmals langwierigen, juristischen Auseinandersetzung beistehen.
Wenn es bei Ihnen aufgrund einer ärztlichen Behandlung oder eines Eingriffs zu einer gesundheitlichen Schädigung gekommen ist, stehen Ihnen als Patienten bestimmte Rechte zu. Diese können Sie jedoch nur zusammen mit einem Anwalt für Kunstfehler durchsetzen. In jedem Fall sollten Sie sich hier an einen Fachanwalt wenden, der über die entsprechende Fachkompetenz auf dem Gebiet des Arzt- und Behandlungsrechts verfügt. Es kann sich als mitunter sehr schwierig gestalten, die Schuld des Arztes nachzuweisen. Viele Gutachten können hierfür nötig sein, denn die Beweislast liegt hier bei Ihnen. Damit Sie diesen Weg nicht allein gehen müssen und immer wissen, welcher Schritt als nächstes angegangen werden muss, vertrauen Sie am besten auf die Hilfe Ihres Anwalts.