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Rechtsanwalt für Verjährung
Verjährung
Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht besteht die Möglichkeit einer Verjährung. Man spricht dann von Verjährung, wenn nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Anspruch abgelaufen ist. Das kann im öffentlichen Recht bedeuten, dass ein Anspruch erlischt. Im strafrechtlichen Sinne kann nach Ablauf einer bestimmten Frist eine Straftat zum Beispiel nicht mehr verfolgt werden.
Ganz egal, ob es sich um eine Verjährung im Zivil- oder Strafrecht handelt, sie beginnt in jedem Fall nach Ablauf des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist. Dabei ist zu beachten, dass es sich meist um eine dreijährige Verjährungsfrist handelt, die jeweils zum Jahresende eintritt. Es bestehen aber noch eine Vielzahl an anderen Verjährungsfristen. Um eine Verjährung von Forderungen zu verhindern, sollte im jeweiligen Fall ein Mahnverfahren eingeleitet werden oder Klage erhoben werden. Ob in Mietangelegenheiten oder auch im Bereich des Arbeitsrechts, um nur einige wenige zu nennen, immer kann es zu unnötigen Verjährungen kommen, wenn nicht fristgemäß gehandelt wird, um eine bestehende Forderung geltend zu machen.
Generell kann man sagen, dass es sich bei der Verjährung um eine recht komplizierte Materie handelt, bei der es ratsam ist, einen kompetenten Rechtsanwalt für Verjährung hinzuziehen. Der Anwalt zu Verjährung kann in jedem Fall eventuelle Verjährungsfristen prüfen, nötigenfalls das Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Ebenso ist eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll, wenn es darum geht, eine bestehende Forderung innerhalb der gesetzlichen Frist durchzusetzen und damit die Verjährung entweder zu stoppen oder gar abzuwenden. Der Anwalt kann als Hauptbevollmächtigter die Interessen von Unternehmen und Privatpersonen wahrnehmen und so die Verjährung aufhalten.
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Haftungsrecht Der Begriff der Haftung ist nicht einfach zu erklären. Umgangssprachlich wird er mit dem Begriff der Schuld gleichgesetzt. Ebenso wird die Übernahme eines Schadens durch jemand anderen als die betroffene Person, also gewissermaßen die Pflicht einen Schadenersatz anzudienen, unter der Bezeichnung Haftung verstanden. Auch wenn es einer Schuld bedarf, ...
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Vollmacht Wer eine Vollmacht erteilt, der beauftragt praktisch jemanden damit, in seinem Interesse ein Geschäft oder Ähnliches zu tätigen. Im Grunde wird also mit einer Vollmacht ein Vertreter bestimmt, dessen Aufgabe darin besteht, Handlungen und dergleichen im Interesse des Vollmachtausstellenden durchzuführen.
Eine Vollmacht kann sowohl formlos als auch in ...
Widerrufsrecht Wenn ein Vertrag geschlossen wird, so bezeichnet man diesen in den ersten Tagen als einen schwebenden Vertrag. Das heißt, er hat noch keine endgültige Rechtwirksamkeit. In dieser Zeit hat jeder Verbraucher das Recht auf einen Widerruf.
Nach Abschluss eines Vertrages wird jedem Verbraucher eine Frist zugestanden, in der ...
Vereinbarungen Eine Vereinbarung definiert sich als eine bindende Übereinkunft. Vereinbarungen können äußerst vielgestaltig sein. Der Begriff der Vereinbarung, der Übereinkunft, der Abmachung, des Übereinkommens erklärt sich aus den Vereinbarungen über Erstattungen und Tilgungen im kaufmännischen Handhaben des 18. Jahrhunderts.
Besonders definierte Vereinbarungen sind beispielsweise die Betriebsvereinbarung zwischen ...
Schuldrecht Das deutsche Schuldrecht wird überwiegend im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, geregelt und betrifft sowohl juristische als auch Privatpersonen. Grundlegend ist hierbei, dass hier relatives Recht zwischen Personen geregelt wird. Es ist ein Teil des Zivilrechts, das wechselseitige Rechte und Pflichten normiert. Im Jahre 2002 hat dieses schon alte Recht ...
Zahlungsklage Die Zahlungsklage ist im Grunde nichts anderes, wie der letzte Schritt im manchmal doch recht langen Weg des Mahnverfahrens. Wie der Name schon sagt, wird bei nichterfolgter Zahlung und nach mehreren fruchtlosen Mahnungen Klage erhoben.
Wenn ein Unternehmen oder ein Dienstleister eine Leistung erbracht hat, wird er in ...
Privatrecht Das Privatrecht (auch Zivilrecht oder bürgerliches Recht genannt) ist wie das Öffentliche Recht ein übergeordnetes Rechtsgebiet, in welches sich andere Rechtsbereiche einordnen lassen. Es regelt alle Rechtsbeziehungen bzw. Ansprüche von Rechtssubjekten (juristische oder natürliche Personen) untereinander, die nach dem Recht gleichgestellt sind. Dem Privatrecht unterliegt in erster Linie das ...