STEUERRECHT
Hohe Zinsen fürs Finanzamt
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Der Zinssatz für Steuerrückzahlungen weiter bei 6%.
Mittlerweile macht Geld sparen ja fast schon arm. Und um mal beim Thema Steuerzins zu bleiben: Wer zahlt heute überhaupt noch Steuern? In Zeiten der Steueroptimierung gibt niemand mehr einen Cent mehr, als im Steuerrecht absolut notwendig. Doch wen eine Steuernachzahlung trifft, für den kann es teuer werden.
Hohe Zahlungen möglich
Das Finanzgericht Münster bestätigte jüngst die einheitliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Das Finanzamt darf, unabhängig von aktuellen Schwankungen in der Zinspolitik, weiterhin einen stolzen Steuersatz von 0,5% pro Monat, also 6% Zinsen pro Jahr verlangen. Ein Ehepaar aus Witten hatte wie so viele vor ihnen versucht, die Rechtsprechung zur Einsicht zu bewegen. Die Richter blieben aber hartnäckig auf der Regelung im Steuerrecht bestehen.
Zwar werden die Zinsen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten und immerhin ohne Zinseszins erhoben. Auch gilt der Satz auf beiden Seiten: Für Steuernachzahlungen an die Behörde ebenso wie Steuerrückzahlungen durch die Behörde. Der Zins wird aber unabhängig davon fällig, wer für die Verspätung verantwortlich ist. Dauert eine Betriebsprüfung also länger, kann vor allem für Unternehmen ein derart hoher Zinssatz schnell das Todesurteil bedeuten.
Rechtsprechung bestätigt unveränderten Zinssatz
Der Bund der Steuerzahler ist schon seit Jahren derselben Meinung wie jüngst das Ehepaar am Finanzgericht: In einer Zeit der Niedrigzinspolitik müsse doch auch der Zinssatz für die Steuernachzahlungen angepasst werden! Nach ihren Berechnungen müsste der Zins bei etwa drei oder vier Prozent liegen. Doch die Rechsprechung bleibt hart.
Die Richter argumentieren ähnlich wie die Politik unseres Landes: Der Steuerzinssatz sei seit 1961 unverändert und läge bewusst bei sechs Prozent. Er vereinfache die Steuerverwaltung, komme außerdem beiden Seiten zu Gute. Auch in Hochzinsphasen sei der Steuersatz nie nach oben korrigiert worden.
Eine stichhaltige Argumentation, möchte man da ironisch vor sich hinlächeln. "Das war schon immer so." ist doch bekannterweise ein recht schwaches Argument. Und man wird wohl doch zwischen regulären Zinsschwankungen und einer Phase wie der diesen unterscheiden müssen, in der deutsche und europäische Politiker bewusst und seit Jahren eine Niedrigzinspolitik betreiben. Die deutsche Rechtsprechung sieht das noch anders. Gut zu wissen aber, dass dann und wann nochmal jemand den Elan aufbringt, bei Gericht höflich nachzufragen. Steter Tropfen hölt den Stein, sagt man wohl.