IMMOBILIENRECHT
Immobilienrecht - neue Regelungen ab Mai 2015
Autor: NOETHE LEGAL Rechtsanwälte - Kanzlei
Zum ersten Mai sind einige Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft getreten. Insbesondere wird nun ein Energieausweis für Gebäude, der über Energieeffizienz informiert, vorlagepflichtig. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Verstößen nunmehr ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000,00 EUR droht.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:
Die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor einem guten Jahr hat unter anderem die Bedeutung des Energieausweises erheblich gestärkt. Annoncen für Immobilien müssen nunmehr bestimmte Angaben zum Energieausweis beinhalten. Die bisher geltende Übergangsfrist hat nun seit dem 1. Mai 2015 keinen Bestand mehr. Es droht nun ein Bußgeld, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Bundesländer sind angehalten entsprechende stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und Energieausweise auf ihre Korrektheit zu prüfen.
Zu den Pflichtangaben gehören nunmehr die Art des Energieausweises, das Baujahr des Gebäudes, die im Objekt genutzten Energieträger, der Endenergiekennwert und – sofern ein Energieausweis nach neuer EnEV erstellt wird – die Energieeffizienzklasse.
Eine Ausnahme wird lediglich gewährt, soweit zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch kein gültiger Energieausweis existiert, in diesem Fall müssen die Pflichtangaben nicht gemacht werden. Wir können jedoch nur dringend empfehlen, in der Anzeige zu vermerken, dass der Energieausweis in Vorbereitung ist. Letztendlich ist zu beachten, dass beim Besichtigungstermin Verkäufer und Vermieter den Energieausweis unaufgefordert den Interessenten vorlegen müssen. Bei Vertragsabschluss muss dem Mieter oder Käufer der Ausweis oder eine Kopie davon ausgehändigt werden.
Darüber hinaus bleibt auch abzuwarten in wieweit die Nichtangabe der nunmehr erforderlichen Daten aus dem Energieausweis zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnwelle führt.
Wie zu sehen, gibt es im Immobilienrecht eine Menge von Fallstricken, die beachtet sein wollen. Nicht selten kommt es zwischen Mietern und Vermietern zu Rechtsstreitigkeiten, weil Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis unklar sind. Auch die verschiedenen Instanzen sind sich nicht immer einig.
Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.