VERKEHRSUNFALLRECHT
In diesem Winter gab es viele Verkehrsunfälle- leider gibt es auch zunehmend Ärger bei der Schadensregulierung
Autor: Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Erbrecht
Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn dann die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so häufig erneut zum Opfer.
Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dabei helfen, dass Sie auch all Ihre Schadenspositionen anmelden, und zum anderen führt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes häufig auch zu einer beschleunigten Schadensabwicklung, da die Versicherungen eine Klage vermeiden möchten. Wenn Sie schuldlos in den Unfall verwickelt worden sind, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schaden und müssten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Wenn Sie eine entsprechende Rechtschutzversicherung haben, dann können Sie bei einer entsprechenden Deckungszusage Ihre Ansprüche ohne eigenes finanzielles Risiko geltend machen lassen. Es bietet sich daher an, gerade bei größeren Schäden die Hilfe durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie auch unter "www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de".