VERKEHRSRECHT
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren
Autor: Anwaltskanzlei Dr. Unger/ Erbrecht
Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, dann sollte man sich zunächst darüber freuen, wenn es nur ein "Blechschaden" war. Jedoch ist das Auto oft neben der Immobilie das teuerste Gut des Deutschen bzw. der Deutschen. Mit anderen Worten, es geht häufig um viel Geld. Daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nach einem Verkehrsunfall dringend anzuraten, gerade dann, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden sind, so ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Begleichung der Anwaltskosten verpflichtet, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihres Schadens entstanden sind. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abgeschlossen haben oder in den Schutzbereich einer Versicherung eingezogen sind, sollten Sie vorab die Versicherung kontaktieren und sich ggf. eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung geben lassen. Denn auch wenn Sie den Unfall überwiegend verschuldet haben, wird in der Praxis häufig eine sog. Quote gebildet, so dass auch der Schaden des überwiegend "Schuldigen" prozentual durch die gegnerische Versicherung beglichen wird. Daher ist gerade bei höheren Schadenssummen die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht dringend zu empfehlen. Einen geeigneten Rechtsanwalt finden Sie im Bedarfsfall auch über eine Anfrage bei der zuständigen Anwaltskammer.