Infos zum Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht
Unter einem Verkehrsunfall ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr zu verstehen. Unter Straßenverkehr verstehen sich öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Die Regelung von Verkehrsunfällen zeichnet einen großen Teil des Verkehrszivilrechts aus. Das Schadensereignis tritt für mindestens einen der beteiligten Verkehrsteilnehmer überraschend auf und kann verschiedene Folgeschäden mit sich bringen: Sachschaden, Personenschaden. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Bei Sachschäden gilt nach aktueller Rechtssprechung ein Höchstwert von € 150,00. Gemäß entsprechender Ländererlasse jedoch ist die Bagatellgrenze hinfällig. Dadurch wird jedes Schadensereignis, das sich im Straßenverkehr ereignet hat, aufgenommen, sofern es mit den allgemeinen Gefahren im Straßenverkehr einhergeht. Je nachdem, welche Verkehrsteilnehmer an einem Unfall beteiligt sind, wird wie folgt unterschieden: Motorradunfall, Autounfall, Fahrradunfall, Fußgängerunfall, LKW-Unfall. Hierbei können selbstverständlich Überschneidungen entstehen, etwa ein Autounfall mit Fußgängerbeteiligung.
Die Ursachen für einen Unfall sind vielfältigster Art: Witterungsverhältnisse, überhöhte Geschwindigkeit, Alkoholeinfluss des Fahrers, falsche Straßennutzung, Vorfahrtsmissachtung u.v.m. Die Unfallaufnahme wird durch die zuständige Polizeistation vorgenommen. Bei schwerwiegenden Unfällen wird diese von Feuerwehr und anderen technischen Hilfsorganisationen unterstützt. Hierbei sind die Unfallhelfer auf die Mithilfe anderer Verkehrsteilnehmer angewiesen, um schnellstmöglich zur Unfallstelle zu gelangen und die Bergung vornehmen zu können. Die Ahndung eines Unfalles wird an seiner Schwere gemessen. So kann diese von einer einfachen Geldbuße bis hin zu Freiheitsstrafe reichen. Die Höhe wird im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ermittelt. Entfernt sich ein Unfallfahrer vom Unfallort ist dies ein schweres Vergehen, das separat verfolgt wird.
In Deutschland wird gerne und auch gerne schnell gefahren. Daher ist es nicht verwunderlich, dass auch Unfälle passieren. Doch nicht immer gehen sie glimpflich aus. Hat man einen Unfall verursacht, ist es zumeist nicht zu vermeiden, dass man sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht suchen muss, der die rechtliche Vertretung z.B. bei einem Gerichtsprozess übernimmt. Doch auch Opfer eines Verkehrsunfalles sind bei dem Anwalt für Verkehrsunfallrecht in den richtigen Händen. Nicht immer ist es ohne Anwalt oder Anwältin für Verkehrsunfallrecht möglich, zu seinem Recht auf Entschädigung oder Übernahme der Reparaturkosten zu kommen. Auch wenn dies rechtlich eindeutig geregelt ist, sieht die Realität oft anders aus. Kommt eine außergerichtliche Einigung nicht zuwege, sollte in Absprache mit dem Klienten Klage eingereicht werden. Nur so kann die Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsunfallrecht gewährleisten, dass die Gelder auch tatsächlich beim Mandanten ankommen.