VERKEHRSRECHT
Kein Schadenersatz für Beulen unterm Kastanienbaum
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Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat.
Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter dem Baum ?ohne Sicherheitsvorkehrungen oder Warnhinweise? zur Benutzung freigegeben habe.
Bei Gericht blitzte die Klägerin ab: Bereits das von ihr vorgelegte Foto zeige, dass deutlich erkennbar war, ?dass der Kastanienbaum reichlich mit Kastanien bestückt war?, hieß es in dem Urteil. Deshalb hätte ihr klar sein müssen, ?dass von einem derartigen Baum Kastanien herunterfallen können?. Wenn sie dennoch ihren Wagen unter dem Baum abgestellt habe, treffe sie ein derart überwiegendes Eigenverschulden, dass dahinter jegliche Haftung der beklagten Kommune zurücktrete.
Insbesondere sei die Beklagte ?angesichts der für jeden Parkplatznutzer klar erkennbaren örtlichen Situation? auch nicht verpflichtet gewesen, besondere Maßnahmen zu treffen - beispielsweise Warnhinweise anzubringen.
Quelle: Deutsche Anwaltauskunft - anwaltauskunft.de