ARBEITSRECHT
Kündigung nach Treffen mit Hubertus Heil auf Kosten des Arbeitgebers
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Arbeitsgericht Verden: Betriebsratsmitglied täuschte bei Arbeitszeit. © DOC RABE Media - stock.adobe.com
Verden (jur). Fährt ein Betriebsratsmitglied auf Kosten und ohne Wissen der Arbeitgeberin statt zu einem Seminar über Schwerbehindertenvertretungen zu einem gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, kann er fristlos gekündigt werden. Dies hat das Arbeitsgericht Verden in einem am Mittwoch, 27. September 2023, bekanntgegebenen Urteil im Fall eines Betriebsratsmitglieds des Amazon Logistik Zentrums Achim entschieden (Az.: 2 Ca 101/23).
Der Kläger war freigestelltes Mitglied des bei dem Amazon-Betrieb gebildeten Betriebsrats. In seiner Funktion als Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung meldete er sich mit Einverständnis der Arbeitgeberin an einem Seminar „Die Schwerbehindertenvertretung II“ vom 6. Februar bis zum 10. Februar 2023 in Köln an.
Die Arbeitgeberin zahlte die Seminargebühren, übernahm die Hotelkosten und kam für den Mietwagen auf, damit der Kläger auch zum Veranstaltungsort fahren konnte.
Doch der Beschäftigte fuhr stattdessen mit dem Mietwagen am 6. Februar 2023 zu einem gewerkschaftlich organisierten Beratungstreffen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Am Folgetag ging es dann zu einem Treffen mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) in Hannover.
Als die Arbeitgeberin von den Fahrten erfuhr, kündigte sie dem Mann außerordentlich. Er habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt. So habe er falsche Angaben zur Arbeitszeit gemacht und haben Reisekosten für Fahrten abgerechnet, die nicht im Zusammenhang mit der von ihm behaupteten Seminarteilnahme standen.
Das Arbeitsgericht wies den Kündigungsschutzantrag mit Urteil vom 19. September 2023 ab. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, weil der Betriebsrat nicht oder nur zeitweise an dem genehmigten Seminar teilgenommen habe und er stattdessen Veranstaltungen in Berlin und Hannover besucht hatte, die nichts direkt mit seinem Betriebsratsmandat zu tun hatten. Er habe in besonders schwerwiegender Weise das Vertrauensverhältnis gegenüber der Arbeitgeberin verletzt, weil er für diese Fahrten Arbeitszeit angegeben und dann auch noch die angefallenen Spesen abgerechnet habe.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock