Erbe
Spricht man vom Erbe, dann ist gewiss die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen gemeint. Der Erbe jedoch ist derjenige, der dem Gesetz nach Anspruch auf den Nachlass hat. Je nachdem, ob der Erblasser zu seinen Lebzeiten ein Testament hinterlegt hat, ist die Aufteilung seines Vermögens genau festgelegt. Mehrere erbberechtigte Personen, die sogenannten Miterben, werden zu einer Erbengemeinschaft zusammengefasst. Zuständig für die Testamentseröffnung ist das Nachlassgericht, das auf diese Weise den Erben oder die Erben ermittelt. Um sich als Erbe auszuweisen, wird mit einem vorzulegenden Erbschein der Erbanspruch geltend gemacht.
Hat der Erblasser zu Lebzeiten versäumt, seinen letzten Willen schriftlich zu bekunden, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Im Falle, dass keine Erben bekannt sind, wird ein amtlicher Nachlasspfleger eingesetzt, der in erster Linie die Aufgabe hat, Erbberechtigte ausfindig zu machen. Erst in letzter Instanz fällt das Erbe an das zuständige Finanzamt des Bundeslandes, in dem der Erblasser zuletzt gemeldet war.
Hat der Erblasser, dem Erben z. B. Geldforderungen gegenüber Dritten hinterlassen, hat der Erbberechtigte Anspruch darauf und kann dies verlangen. Gegebenenfalls sollte ein Anwalt zum Erbe eingeschaltet werden. Ein Rechtsanwalt für Erbe ist ein Experte auf seinem Fachgebiet und wird eventuell das Erbe einklagen.
So können u. a. ebenso Gegenstände aus dem Nachlass bei einer Person (Erbschaftsbesitzer) verweilen, die das Erbe nicht herausgeben wollen. Auch in diesem Fall ist ein Rechtsanwalt für Erbe eine hilfreiche Stütze.
Falls der Erblasser nur Schulden hinterlassen hat, so kann das Erbe innerhalb von sechs Wochen bzw. 6 Monaten, wenn der Erbe sich im Ausland befindet, ausgeschlagen werden. Die Ablehnung des Erbes ist erst wirksam, wenn diese fristgerecht beim Nachlassgericht eingeht.