VERWALTUNGSRECHT
Nachtruhe stoppt Windräder
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Düsseldorf (jur). Bei der Genehmigung von Windrädern müssen die Behörden den hohen Lärmschutz für Wohngebiete beachten. Weil die dort zulässigen Nacht-Grenzwerte nicht eingehalten werden, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem am Montag, 6. Juli 2015, bekanntgegebenen Beschluss den Bau zweier Windräder in Neuss vorerst gestoppt (Az.: 10 L 1295/15).
Die Stadtwerke Neuss wollen die Windräder mit Höhen von 149 beziehungsweise 179 Metern im Ortsteil Hoisten errichten. Dagegen wehrt sich ein Anwohner. Die Anlagen seien zu laut und hätten mit Höhen vergleichbar dem Kölner Dom (157 Meter) eine „optisch bedrängende Wirkung“.
Im einstweiligen Rechtsschutz gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem Anwohner nun wegen der Geräusche recht. Der Kläger wohne in einem reinen Wohngebiet. Dort seien nachts Geräuscheinwirkungen von 35 Dezibel zulässig. Nach bisherigen Prognosen seien von den Windrädern am Haus des Klägers aber 39 Dezibel zu erwarten, sogar 45 Dezibel seien mit der Genehmigung erlaubt worden. Das müssten Anwohner in reinen Wohngebieten nicht hinnehmen, so das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2.Juli 2015.
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