VERWALTUNGSRECHT
OVG: 35 Papageien sind im Wohngebiet zuviel
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Übermäßige Papageienhaltung in einem Wohngebiet kann mit Rücksicht auf die Nachbar*schaft untersagt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Auf einem Wohngrundstück einer Gemeinde im Raum Trier wurden 35 Papageien gehalten. Nur nachts waren sie im Haus, tagsüber aber in großen Volieren im Garten untergebracht. Als die zuständige Kreisverwaltung Trier-Saarburg mit Rücksicht auf die Nachbarn dagegen ein*schritt, rief der Vogelhalter das Verwaltungsgericht an. Seine Klage blieb aber sowohl dort als auch jetzt in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.
In Wohngebieten sei die Haltung von Haustieren zwar grundsätzlich zulässig, befanden die Richter. Das gelte aber nur im Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetäti*gung. Dieser Rahmen werde bei 35 Papa*geien auf einem einzigen Wohngrundstück ein*deutig gesprengt, so dass dem Kläger die weitere Haltung so vieler Tiere zu Recht untersagt worden sei.
Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Beschluss vom 14. Januar 2004, Aktenzeichen: 8 A 11802/03.OVG