VERWALTUNGSRECHT
Personalausweise sind tabu
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Hannover (jur). Personalausweisdaten dürfen nicht mengenweise erfasst und gespeichert werden. Das ist auch dann unzulässig, wenn die Daten im konkreten Fall nicht missbraucht werden, wie am Donnerstag, 28. November 2013, das Verwaltungsgericht Hannover entschied (Az.: 10 A 5342/11).
Es wies damit ein Automobillogistikunternehmen aus Rehden ab. Dies lagert auf seinem Betriebsgelände ständig mehrere Tausend Kraftfahrzeuge. Täglich werden viele davon von Fahrern und Speditionen abgeholt. Um dies zu überwachen, wurden die Personalausweise der Abholer eingescannt und auf einem Rechner gespeichert.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte dies untersagt und dem Unternehmen aufgegeben, die bislang gespeicherten Daten zu löschen.
Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte diese Entscheidung. Laut Gesetz habe der Personalausweis allein den Zweck, sich auszuweisen. Nach dem „eindeutigen Willen des Gesetzgebers“ sei das „uneingeschränkte Erfassen“ von Personalausweisdaten damit nicht vereinbar.
Ziel des Gesetzgebers sei es, Datenmissbrauch zu verhindern. Im Streitfall sei dem Unternehmen ein Missbrauch zwar nicht vorzuwerfen. Dennoch müssten die Daten gelöscht werden. Denn im Interesse der Datensicherheit sei das massenhafte Einscannen und Speichern der Ausweise generell untersagt.
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