MEDIENRECHT
SAT.1-Folge „Lebensretter Hautnah“ verletzt nicht Menschenwürde
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SAT.1-Folge „Lebensretter Hautnah“ verletzt nicht Menschenwürde © Symbolgrafik:© mhp - stock.adobe.com
Schleswig (jur). Die SAT.1-Doku-Serie „Lebensretter Hautnah - Wenn jede Sekunde zählt“ verletzt mit der unverpixelten Nahaufnahme eines epileptischen Anfalls nicht gegen die Menschenwürde. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem am Freitag, 13. Oktober 2023, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 11 A 185/21). Die Schleswiger Richter hoben damit einen Bescheid der Landesmedienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein auf, in dem die Behörde förmlich den 15-minütigen Beitrag beanstandete.
Konkret ging es umd eine „Lebensretter Hautnah“-Folge, die am 2. November 2020 um 20.15 Uhr ausgestrahlt wurde. Die Serie zeigt reale Unfallopfer und Notfälle sowie ihre Rettung. In der streitigen Folge sah der TV-Zuschauer einen in einem Stuttgarter Supermarkt zusammengebrochenen Mann, der einen Krampfanfall erlitten hatte und nach Luft rang. Als er schließlich bewusstlos wurde, wurde dessen Gesicht in Nahaufnahme gezeigt. Schaum lief dabei aus dem Mund. Ein Sanitäter gibt dem Mann eine Beruhigungsspritze in die Nase. Während der Fahrt im Rettungswagen halten Bodycams der Sanitäter und Mikros auf den Patienten drauf.
Die Landesmedienanstalt sah in der unverpixelten Darstellung einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Ein berechtigtes Interesse gegen diese Form der Darstellung oder Berichterstattung gebe es nicht. Auch die spätere Einwilligung des Patienten sei unbeachtlich. Die Leidensszenen und Nahaufnahmen hätten eine „voyeuristische und effekthascherische Absicht“. Es sei zwar anerkennenswert, dasss die Lebensretter-Sendung die Arbeit von Rettungssanitätern wertschätzen wolle. Gut gemeint sei aber nicht gut gemacht, so die Aufsichtsbehörde.
Doch das Verwaltungsgericht hatte gegen die Folge keine Bedenken. Eine Verletzung der Menschenwürde liege nicht vor. Die Szenen zeigten „keine zielgerichtete, den Achtungsanspruch des Menschen negierende Darstellung“. Auch der Gesamtcharakter der Sendung weise keine menschenfeindliche Stoßrichtung auf. Vielemehr solle die Arbeit von Rettungskräften realitätsnah dokumentiert werden, heißt es in dem Urteil vom 11. Oktober 2023.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock