Menschenwürde
Die Menschenwürde ist im Grundgesetz gleich im ersten Artikel verankert. Demnach ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das heißt, dass jeder Mensch, unabhängig von diversen Merkmalen denselben Wert hat. Jeder Mensch hat seine Würde und diese gilt als höchstes zu schützendes Gut. Merkmale wie Geschlecht, Religion oder Herkunft dürfen keine Differenzierung nach sich ziehen und einen Menschen in seinem Wert herunterstufen.
Zudem besagt die Zusicherung der Menschenwürde, dass ein Mensch nicht als Objekt staatlichen Handelns werden darf.
Der Begriff der Menschenwürde geht jedoch noch weiter. Auch ein menschenwürdiges Leben zählt dazu. Daher muss ein Existenzminimum gesichert werden, was hierzulande durch verschiedene soziale und staatliche Leistungen geschieht.
Da der Begriff der Menschenwürde recht weit gefasst werden kann, sind auch verschiedene Verletzungen dieses geschützten Guts möglich. Sollten Sie sich in Ihrer Menschenwürde verletzt fühlen, hilft Ihnen ein Anwalt für Menschenwürde weiter. Egal ob Sie sich Diskriminierungen oder Rassismus ausgesetzt sehen, sich in Ihrem Asylrecht verletzt fühlen oder Ihr Existenzminimum bedroht sehen; nur mit der Hilfe eines Rechtsanwalts für Menschenwürde können Sie Ihr Recht durchsetzen und entsprechende Schritte einleiten, wenn nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht, bei dem Sie Verfassungsbeschwerde einlegen können. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, wenn eine Verletzung der Menschenwürde vorliegen sollte. Da es sich hier um keinen fest definierten Begriff handelt und dessen Anwendung sich daher nur schwer eingrenzen lässt, sollte in einem ersten Schritt durch den Anwalt erörtert werden, ob es sich tatsächlich um eine Verletzung der Menschenwürde handelt. In einem nächsten Schritt lässt sich dann die rechtliche Vorgehensweise gegen die ungerechtfertigte Behandlung besprechen.