GRUNDSTüCKSRECHT
Steuerrecht: FDP fordert Freibetrag für Grunderwerbsteuer
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Trotz der stabilen wirtschaftlichen Lage ist Deutschland Schlusslicht bei den Wohneigentümern. Die Freien Demokraten fordern daher einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer, um wieder mehr Menschen in ihre eigenen vier Wände zu bringen.
Geringe Wohneigentumsquote
In Deutschland herrscht eine stabile wirtschaftliche Lage, geringe Arbeitslosigkeit und niedrige Zinsen. Dennoch liegt die Wohneigentumsquote bei nur 45 Prozent. Damit ist Deutschland Schlusslicht in im europäischen Vergleich. Die FDP-Fraktion im Bundestag fordert daher einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer und möchte damit eines ihrer Ziele aus dem Wahlprogramm des vergangenen Jahres aufgreifen. Konkret soll den Ländern im Grunderwerbssteuergesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Freibetrag von 500.000 Euro pro Person zu bestimmen. Die Steuererleichterung soll den Eigentumserwerb damit wieder attraktiver machen.
Entlastung junger Familien
Gerade junge Familien mit mittleren und geringen Einkommen haben es schwer, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die finanziellen Belastungen sind vielfach einfach zu hoch. Gerade hohe Erwerbsnebenkosten, von denen wiederum ein Großteil auf die Grunderwerbsteuer entfallen, seien ein Grund für die hohen Kosten beim Häuserkauf.
Zudem sei seit 2006 die Grunderwerbsteuer deutlich gestiegen – in einigen Bundesländern von drei auf sechs Prozent. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro fallen dann allein 20.000 extra für die Grunderwerbsteuer an. Da verwundert es auch nicht, dass seit 1990 die Eigentümerquote des unteren Einkommensfünftel von 25% auf 17% gesunken ist.
Die FDP möchte den Trend zum Eigenheim weiter ankurbeln – und das am liebsten mit einem Grundfreibetrag bei der Steuer auf den Wohnungskauf.
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern/grunderwerbsteuer.html