VERKEHRSRECHT
Tätige Reue nach Unfallflucht bringt Milde beim Richter
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SAALFELD (DAV). Reue und ein umfassendes Geständnis können einem Autofahrer auch dann noch nützen, wenn der Tatbestand der Unfallflucht bereits erfüllt ist. Es winkt eine vergleichsweise milde Verurteilung, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) am Beispiel einer Entscheidung des Amtsgerichts Saalfeld zeigen.
Hier war der Angeklagte in der Dunkelheit nach einer Vorfahrtsverletzung mit einem anderen Auto kollidiert und hatte sich aus dem Staub gemacht. Am folgenden Morgen stellte sich der Mann der Polizei, nahm alle Schuld auf sich und ermöglichte damit, dass seine Haftpflichtversicherung die Unfallgegnerin in vollem Umfang entschädigte.
Dies hielt ihm der Richter in seinem Prozess bei der Strafzumessung (30 Tagessätze zu 30 Euro) mit Nachdruck zugute. Positiv sei, dass sich der bislang unbescholtene Angeklagte "aus völlig freien Stücken und autonomem Willensentschluss" bei der Polizei gemeldet habe. Anhaltspunkte dafür, dass er zum Unfallzeitpunkt angetrunken gewesen sei oder mit seiner Entdeckung habe rechnen müssen, gebe es nicht. Generell sollten Täter, die sich in zeitlich vertretbarem Rahmen nach einer Unfallflucht freiwillig bei den Behörden meldeten und eine umfassende Aufklärung ermöglichten, besser gestellt werden als solche, die durch den Unfallgegner oder die Polizei ermittelt werden.
Auch in einer weiteren wichtigen Frage profitierte der Angeklagte von seiner Reue: Das Gericht entzog ihm nicht die Fahrerlaubnis, was der Regelfall gewesen wäre, sondern beließ es bei einem dreimonatigen Fahrverbot.
Mit anwaltlicher Hilfe kann man seine Chancen in einem Prozess feststellen lassen.
Amtsgericht Saalfeld
Urteil vom 13. November 2003
Aktenzeichen: 690 Js 1796/03 1 Cs
Quelle: Verkehrsrechts-Anwälte im DAV