Fahrerlaubnis
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, werden bestimmte Kriterien vorausgesetzt. Ein Anwärter sollte im jeweiligen Bundesland gemeldet sein; das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse haben; körperlich, geistig und charakterlich geeignet sein, ein Fahrzeug zu führen; einen Sehtest bestehen; einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben sowie am Unterricht in einer Fahrschule teilgenommen haben, um abschließend eine Fahrprüfung zu machen. Wurden die praktischen und theoretischen Tests bestanden, wird der Führerschein ausgehändigt und damit die Fahrerlaubnis erteilt.
Entgegen anderer Staaten gibt es in Deutschland rechtliche Unterschiede zwischen einer Fahrerlaubnis und einem Führerschein. Der Führerschein ist sozusagen der Berechtigungsschein einer Fahrerlaubnis zum Führen der darin aufgeführten Kraftfahrzeuge. Wohingegen durch die Fahrerlaubnis vom Staat zugelassen wird, bestimmte Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Dieser Unterschied entscheidet auch das Strafmaß bei einem Vergehen im Straßenverkehr. So ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, d. h. eine Zulassung, durch eine praktische wie theoretische Prüfung sowie einem charakterlichen Eignungstest, wurde nicht stattgegeben. Wird jedoch ein Auto gefahren, ohne den Führerschein dabei zu haben, gilt dies nur als Ordnungswidrigkeit und unterliegt einer geringfügigen Geldbuße.
Büßt man seinen Führerschein ein, bedeutet dies nicht, auch die Fahrerlaubnis zu verlieren. Der Entzug des Führerscheins bedeutet lediglich, dass man für einen festgesetzten Zeitraum kein Kraftfahrzeug führen darf. Kommt es jedoch zum Entzug der Fahrerlaubnis, ist es generell verboten mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man seinen Führerschein noch besitzt. Ohne Fahrerlaubnis können jedoch Fahrzeuge gefahren werden, die keine Fahrerlaubnis erfordern, wie z. B. Mofas oder E-Bikes. Anders ist es hingegen, wenn ein Fahrverbot für einen gewissen Zeitraum ausgesprochen wird. Dabei ist es Pflicht, seinen Führerschein zeitgleich abzugeben. Außerdem dürfen während des Fahrverbots keinerlei Motorfahrzeuge im Straßenverkehr benutzt werden.
Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, dann hat dies weitreichende Folgen. Daher sollte man sich in einer derartigen Situation an einen Anwalt für Fahrerlaubnis wenden. Der Rechtsanwalt für Fahrerlaubnis wird sich mit Ihrem Problem auseinandersetzen und sein Bestes geben, um eventuell den Entzug der Fahrerlaubnis rückgängig zu machen. Selbstverständlich ist die Mandatierung eines Anwalts kein Garant dafür, seine Fahrerlaubnis zurückzuerhalten, doch wird der Anwalt alles ihm Mögliche versuchen, um das Problem zu beheben.