VERKEHRSRECHT
Unfall im Ausland - Warnweste in vielen EU-Staaten Pflicht -
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Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten Fahrzeugen.
Einige Länder im Überblick: Österreich: Seit dem 01. Mai 2005 müssen Warnwesten mitgeführt und getragen werden, wenn der Fahrer auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne das Fahrzeug verlässt. Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht dann, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird. Es droht ein Bußgeld. Motorräder sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Portugal: Auch in Portugal ist es seit Anfang 2005 vorgeschrieben, eine Warnweste im Pkw mitzuführen und während des Aufstellens eines Warndreiecks bei Unfall oder Panne zu tragen. Wer keine Warnweste im Auto hat, muss mit einer Geldbuße von 60 bis 300 ? rechnen. Wenn man die Weste nicht anlegt, beträgt das Bußgeld 120 bis 600 ?.
Spanien: Das Nichtanlegen der in Spanien seit 2004 vorgeschriebenen Warnweste wird mit einem Bußgeld von 91 ? geahndet. Ohne Bußgeld kommt allerdings derjenige davon, der keine Weste im Auto mitführt.
Italien: Wenn Autofahrer in Italien außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. bei einer Panne oder einem Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten, müssen sie seit April 2004 eine Warnweste tragen. Wer die Weste nicht trägt und sich dabei erwischen lässt, zahlt ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 ?.
In Frankreich und Schweden ist eine Warnwestenpflicht in Planung. In Tschechien besteht eine Verpflichtung für dienstlich genutzte Fahrzeuge.
Die Verkehrsrechtsanwälte im DAV weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bußgelder ab 70 ? künftig innerhalb der EU sehr viel leichter vollstreckt werden können. Die Justizminister der EU haben hierzu im Februar einen "Rahmenbeschluss" verabschiedet, der aber noch in Nationales Recht umgesetzt werden muss.
Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im DAV