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Experten-Ratgeber
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Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bank kann ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking formularmäßig nicht umfassend ausschließen. Die beklagte Bank bietet Kunden, die bei ihr ein Girokonto unterhalten, die Teilnahme am "Online-Service" an. Die zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unter anderem folgende Klausel: "Aus technischen und betrieblichen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum P...bank Online-Service möglich. Zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen können beruhen auf höherer Gewalt, Änderungen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Die Lloyd Fonds AG soll bereits in der Vergangenheit einige Insolvenzanträge gestellt haben, so etwa für die "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 54) oder die "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31). Ebenso soll im Jahr 2012 die Insolvenz des Schiffsfonds LF 94 MS Tosa Sea und wenig später des Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea angemeldet worden sein. So bangen momentan zahlreiche Anleger um ihr Geld. Die "MS Manhatten" ist zwar nicht das einzige Fondsschiff des im Jahr 2004 aufgelegten LF 48 Flottenfonds IV, das verbleibende ... weiter lesen
Die Verwendung der Fußnote „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ in einer Widerrufsbelehrung ist für den Verbraucher irreführend und die Widerrufsbelehrung daher fehlerhaft. Darlehen mit dieser Belehrung konnten auch Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13. Mai 2016 entschieden (Az.: I-17 U 182/15). Das OLG Düsseldorf hatte über die Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung zu entscheiden. Dieser hatte 2008 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, dieses vorzeitig unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst ... weiter lesen
Die anhaltend niedrigen Zinsen haben Bausparverträge zu einer attraktiven Geldanlage gemacht. Die vergleichsweise hoch verzinsten Altverträge werden allerdings für die Bausparkassen zum Problem. Die Folge: Tausende Bausparer erhalten die Kündigung ihrer zuteilungsreifen Bausparverträge. Dass diese Kündigung nicht immer rechtmäßig ist, stellte das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt fest (Az.: 9 U 171/15). Der Fall, den das OLG Stuttgart verhandelte, ist ein typisches Beispiel für die derzeitige Kündigungswelle bei Bausparverträgen. Eine Bausparerin hatte 1978 einen Bausparvertrag über umgerechnet rund 20.500 Euro bei der Wüstenrot Bausparkasse ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR könnten gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass die Beteiligungen an dem Debi Select wohl als sichere Investmentform an potentielle Kunden vermittelt worden seien. Es sei damit geworben worden, dass bei einer Beteiligung die Verlustrisiken gleich null wären. Ferner sollen potentielle Anleger damit gelockt ... weiter lesen
Der Widerrufsjoker bei Darlehensverträgen sticht noch immer. Denn Banken und Sparkassen haben auch nach dem 10. Juni 2010 noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Das führt dazu, dass in diesen Fällen die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf immer noch möglich ist. Am 21. Juni 2016 endete bekanntlich das sog. „ewige Widerrufsrecht“ bei Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Nicht betroffen von dieser Frist sind jüngere Immobilienfinanzierungen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. Auch bei diesen Verträgen gilt, dass sie widerrufen werden können, wenn sie fehlerhafte Belehrungen enthalten. Der Fehler ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss. Hieraus lässt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ein aufklärungspflichtiger Interessenkonflikt entnehmen, der dem vergleichbar sei, welchen der BGH bereits bei der Einpreisung eines sog. anfänglichen negativen Marktwertes bei Swap-Geschäften (BGH, Urt. v. 22.03.2011 - XI ZR 33/10) ... weiter lesen
Schadensersatzpflicht einer Bank wegen fehlerhafter Beratung (CMS Spread -Ladder-Swap Vertrag) BGH, Urteil vom 22.03.2011, XI ZR 33/10 Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 22.03.2011 dem Kunden einer Bank Schadensersatz in erheblicher Höhe zugesprochen, da die beratende Bank bei Abschluss eines von ihr angebotenen Vertrages fehlerhaft beraten hat. In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hatte der klagende mittelständische Unternehmer bei einem so genannten Swap-Geschäft einen erheblichen Verlust erlitten. Die vermittelten Swap-Geschäfte beruhen darauf, dass in die Zinsentwicklung bestimmte Erwartungen gesetzt werden. Im konkreten Fall war hierbei die Entwicklung langfristiger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Offenbar sieht es für viele Anleger in Schifffonds nicht gut aus, denn viele Schifffonds sollen stark von der Weltwirtschaftskrise getroffen worden sein. Nun sollen auch Anleger der Lloyd Fonds betroffen sein. So soll die Gesellschaft nicht nur für das Schiff "MS Manhattan" Insolvenz angemeldet haben, sondern auch für die Schiffe "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31) oder die "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 45). Außerdem seien wohl die Schifffonds LF 94 MS Tosa Sea und auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ... weiter lesen
„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13). Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 15.01.2013 (Az.: XI ZR 22/12) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine solche Interessenabwägung in vielen Fällen nicht von Nöten seien soll. Hier klagte eine GmbH gegen eine private Bank. Die GmbH hatte seit dem Jahr 2006 ein Girokonto bei der Beklagten, welches sie ausschließlich für ihren Warenhandel nutzte. In den Girovertrag wurden unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Banken 2002 einbezogen. Demnach sei eine Kündigung unter Einhaltung einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verwaltungsgesellschaft berichtet von der Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle. Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Nach der Fondsgesellschaft solle eine bessere wirtschaftliche Entwicklung abgewartet werden. Die fünf Prorendita Fonds wollten die Beiträge der Versicherungsnehmer ... weiter lesen