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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund des ehrenamtlichen Charakters der Betriebsratstätigkeit gilt dies als persönlicher Unterbrechungsgrund. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus mit Urteil vom 15.8.2012 (2 Ca 147/12). Befindet sich ein Betriebsratsmitglied im bewilligten Jahresurlaub, so solle es währenddessen als zeitweilig verhindert i.S.d. § 25 BetrVG gelten und daher für diese Zeit grundsätzlich von allen Amtspflichten befreit sein. Bei der Tätigkeit im Betriebsrat handele es sich nach § 37 BetrVG um eine ehrenamtliche Tätigkeit, deren ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder sorgt die ehemalige Mitarbeit von Arbeitnehmern bei der Stasi, dem Ministerium der Staatssicherheit der DDR, für Streitfälle im Arbeitsrecht. Dabei dreht es sich regelmäßig um die Frage, ob der Arbeitgeber aufgrund dieser Tätigkeit bzw. Falschbeantwortungen auf Nachfrage in diesem Zusammenhang zur Kündigung berechtigt ist. In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit einer entsprechenden Kündigung verneint (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2017 – 5 Sa 462/17).
Fristlose und ordentliche Kündigung unwirksam: In dem ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls).
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich:
Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen
Verfall von Urlaubsansprüchen am Jahresende – nur noch wenn Arbeitgeber ordnungsgemäß über Urlaub informiert und belehrt hat
Neues Urteil
Wenige Monate nach einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass nicht genommener Urlaub am Jahresende nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verfällt.
Nach dem Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts verfällt der Urlaub nur dann, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informiert hat, ihn ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Die entscheidende Überlegung für Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung ist die, ob das Kündigungsschutzgesetz in ihrem Fall Anwendung findet. Das ist der Fall, wenn in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der mehr als ein halbes Jahr beschäftigt worden ist.
Kündigung im Kleinbetrieb: Greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter), ist der Arbeitgeber weitgehend frei, wen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober
Nach der Insolvenz von Air Berlin ist nun die Übernahme der Tochterunternehmen Niki und LGW durch Lufthansa beschlossen. Die Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite besteht aber fort. Zahlreichen Mitarbeitern von Air Berlin aus Verwaltung und Bodenpersonal (1400 Betroffenen) droht nach Pressemeldungen (u. a. Spiegel Online vom 6.10.2017) der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Jedenfalls wer rechtsschutzversichert ist, tut gut daran, gegen die Kündigung vorzugehen und diese nicht wirksam werden zu lassen.
Kündigungsschutzklage lohnt sich
Wer länger ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Kassel (jur). Wenn Arbeitslose einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit beanspruchen wollen, müssen sie ihre Tätigkeit rechtzeitig aufnehmen. Vorbereitungen am Stichtag reichen nur aus, wenn sie einen erheblichen zeitlichen Umfang haben, urteilte am 9. Juni 2017 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 13/16 R).
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können hierfür einen Zuschuss bekommen. Faktisch müssen sie dafür allerdings auf einen Teil ihres Arbeitslosengeldes verzichten. Denn die neue Tätigkeit muss zu einem Zeitpunkt aufgenommen werden, an dem noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Im Streitfall eines ... weiter lesen
1. Anders als Arbeitnehmer werden freie Mitarbeiter nicht in die Betriebsabläufe eingegliedert. Sie arbeiten, was die inhaltliche Gestaltung ihrer Tätigkeit angeht, frei von Weisungen.
2. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst sozial absichern und sie sind auch für das Versteuern ihrer Einkünfte allein verantwortlich.
3. Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz.
4. Beschäftigt ein Arbeitgeber freie Mitarbeitern werden diese nicht im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz eingestellt. Es sei denn, die Tätigkeit unterscheidet sich nicht nennenswert von der Tätigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer desselben Betriebes und eine ... weiter lesen
Der Technologiekonzern Bosch hat angekündigt, im Raum Stuttgart weniger Stellen zu streichen als zunächst geplant. Dies betrifft vor allem die Standorte Feuerbach und Schwieberdingen. Ursprünglich sollten dort rund 4000 Arbeitsplätze wegfallen , nun sollen es nur noch etwa 2300 s ein. Diese Entscheidung wurde nach Verhandlungen mit dem Betriebsrat getroffen, der sich für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze eingesetzt hat.
Bosch sieht sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage gezwungen, Stellen abzubauen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Konzern leidet unter einem starken Umsatzeinbruch in der Automobilindustrie. Da Bosch vor allem Produkte für die Automobilbranche herstellt, ist das Unternehmen ... weiter lesen
Nicht selten kommt es vor, dass ein Arbeitgeber, der mit der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmer unzufrieden ist, das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund beenden möchte. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, ist dies jedoch leichter gesagt als getan. Denn bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes braucht der Arbeitgeber einen ausreichenden Kündigungsgrund, wenn er das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen will. Und diesen Kündigungsgrund muss er im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht auch beweisen.
Mangelnde Eignung oder „absichtliche" Schlechtleistung ? Minderleistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können darauf ... weiter lesen
Woran müssen sich Arbeitnehmer bei der Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber hinsichtlich Form und Frist halten und was ist darüber hinaus zu bedenken?
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Wirksamkeitsvoraussetzungen:
Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer zunächst die Kündigungsfristen aus Gesetz, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Eine fristlose Kündigung ist dann möglich, wenn ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Ein solcher kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in erheblichem Rückstand ... weiter lesen