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Die Erben können nach dem Tod des Arbeitnehmers die Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs verlangen - Vorabentscheidung des EuGH vom 12.06.2014, C - 183/13, Sache Bollacke / K + K
Der Europäische Gerichtshof hat bereits in der aufsehendenerregenden Entscheidung Schultz-Hoff (C 350-06) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsrecht auf den Kopf gestellt. Hierüber habe ich an anderer Stelle bereits berichtet. Diese Entwicklung setzt sich in der neuen Entscheidung vom 12.06.2014 zur Urlaubsabgeltung beim Tod des Arbeitnehmers fort.
Der Fall zur Urlaubsabgeltung
In dem entschiedenen Fall klagte die Witwe eines verstorbenen Arbeitnehmers gegen seine ehemalige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form mithilfe einer Kündigungsschutzklage anzufechten ist, müssen Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Fristen auf der Hut sein. Das Gericht erklärte in einem anderen Fall in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ... weiter lesen
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz gelten Betriebsteile mit in der Regel fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, als selbständige betriebsratsfähige Betriebe, wenn sie durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. Dazu ist insbesondere erforderlich, dass in dem Betriebsteil eine eigene Leitung besteht, die die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in mitbestimmungsrelevanten Bereichen wahrnimmt. Diese Voraussetzungen können auch bei einem Sinfonieorchester erfüllt sein, das von einem Arbeitgeber neben anderen Orchestern und Chören betrieben wird. Das folgt aus einer Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts.
Die antragstellende Arbeitgeberin betreibt zwei Chöre ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Kündigungsschutz für Frauen nach einer künstlichen Befruchtung gestärkt. Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot greift bereits ab dem Einsetzen der befruchteten Eizelle und nicht erst, wenn sich diese in der Gebärmutter eingenistet hat, urteilte das BAG am Donnerstag, 26. März 2015, in Erfurt (Az.: 2 AZR 237/14).
Laut Mutterschutzgesetz ist die Kündigung einer Frau während ihrer Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig. Der Schutz greift, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt war oder wenn die Frau ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber informiert, dass sie im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Der Fall: Die Klägerin wird in dem von der Beklagten bewirtschafteten Schwimmbad seit vielen Jahren beschäftigt. Ihre Muttersprache ist kroatisch. Sie wurde zunächst als Reinigungskraft eingesetzt. Vor über 14 Jahren wurde ihr zusätzlich Kassenbefugnis erteilt und sie arbeitete ab da auch als Vertretung der Kassenkräfte im Schwimmbad. Im Frühjahr 2006 forderte der Betriebsleiter der beklagten Arbeitgeberin die Klägerin auf, zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit einen Deutschkurs zu absolvieren. Die von der Klägerin verlangte Kostenübernahme lehnte die Beklagte ab. Die Klägerin nahm nicht an einem Deutschkurs teil, was nach ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.11.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 125/18 entschieden, dass die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen können, wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erstattung der Kosten verlangen kann, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 42/2019 vom 28.11.2019 ergibt sich:
Der Kläger ist bei der Beklagten langjährig als Metallbaumeister beschäftigt. Nachdem er zunächst am Betriebssitz der Beklagten in Hessen gearbeitet ... weiter lesen
"Prämienlohnarbeit ist solche Arbeit, bei der vorher durch Betriebsvereinbarung ein bestimmter Arbeitserfolg (Qualität, Materialeinsparung u.a.) festgelegt wird" (§ 14 Nr. 4 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer Metallindustrie Bayern Stand 1. Januar 1998 - MTV-ME-BY). Nach § 23 des Tarifvertrages - Prämienlohn - sind die Prämienbedingungen mit dem Betriebsrat zu vereinbaren (Nr. 1), wobei sich der Verdienst der Prämienlohnarbeiter im Rahmen der betrieblichen Regelung nach der erbrachten Leistung bzw. dem erzielten Arbeitsergebnis richtet und der Prämienverdienst im Durchschnitt aller Prämienlohnarbeiter des Betriebes mindestens 14 % über den Tariflöhnen liegen muss (Nr. 3). Einigen sich der Betriebsrat und der Arbeitgeber nicht über die ... weiter lesen
Erfurt (jur). Ein Sozialplan kann bei einer beabsichtigten Betriebsstilllegung Abfindungen nur für jene Arbeitnehmer vorsehen, denen Arbeitslosigkeit droht. Eine Sonderprämie für den Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage darf dagegen nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit abhängig gemacht werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 8. Dezember 2015, in Erfurt (Az.: 1 AZR 595/14). Danach können auch jene Beschäftigte eine Sonderzahlung für den Klageverzicht beanspruchen, die im Anschluss an ihrem Arbeitsverhältnis bereits einen neuen Job gefunden haben.
Geklagt hatte ein Beamter, der seit der Postreform im Konzern der Deutschen Telekom AG arbeitete. Er wurde ... weiter lesen
Es gibt wohl kaum einen Arbeitsvertrag, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu dem normalen Festgehalt noch weitere Verdienstmöglichkeiten zusagt oder zumindest in Aussicht stellt. Diese zusätzlichen Vergütungsbestandteile existieren in zahlreichen verschiedenen Formen mit einer Vielzahl von Bezeichnungen, z.B. als Leistungszulagen, Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.
All diese Verdienstbestandteile haben aber eine Gemeinsamkeit: Der Arbeitgeber möchte mit ihnen zumeist möglichst flexibel umgehen können, d.h. die eine oder andere Zusatzleistung ggf. auch einmal nicht erbringen müssen. Andererseits will er seinen Arbeitnehmern seine generell ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass eine französische Beamtin wegen Langeweile im Büro einen sogenannten Bore-Out erlitten hat. Scheinbar kann auch Unterforderung zu psychischen Leiden – wie bei einem Burn-Out – führen. Medienberichten zufolge ist psychisches Leiden derzeit der statistisch gesehen am stärksten wachsende Grund für krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz. Oft stellen psychische Leiden auch den Grund dar, weswegen körperliche Leiden – wie etwa eine der Volkskrankheiten Nr. 1, das Rückenleiden – entstehen. Der Arbeitnehmer muss sich aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer Krankheit schonen und sofort zum Arzt ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Bezugnahme in einem von dem tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifverträge regelmäßig eine Gleichstellungsabrede. Sie soll die etwa fehlende Tarifgebundenheit des Arbeitnehmers ersetzen und zur schuldrechtlichen Anwendung des Tarifvertrages auf das Arbeitsverhältnis führen, der für die tarifgebundenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes gilt.
An dieser Auffassung hält der Senat für Bezugnahmeklauseln in vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen fest. Er beabsichtigt jedoch, die Auslegungsregel nicht mehr auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln anzuwenden, die mit In-Kraft-Treten des ... weiter lesen