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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.01.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 484/18 entschieden, dass auch ein übergelaufenes E-Mail-Postfach und mangelhafte Absprachen zwischen Mitarbeitern einen öffentlichen Arbeitgeber nicht von der Pflicht befreien, einen schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 5/2020 vom 23.01.2020 ergibt sich:
Der Kläger bewarb sich Anfang August 2015 mit einer E-Mail auf eine für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln ausgeschriebene Stelle als Quereinsteiger für den Gerichtsvollzieherdienst. Die Bewerbung war mit dem deutlichen Hinweis auf seinen Grad der Behinderung von 30 und seine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Die Abgrenzung lässt sich in der Praxis häufig kaum rechtssicher vornehmen. Nur weil ein Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er tatsächlich selbstständig ist. Entgegen anderslautender Meinungen ist die Anzahl der Auftraggeber für die Abgrenzung der freien Mitarbeiter von Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern nicht entscheidend.
Auch bei mehreren Tätigkeiten wird einzeln geprüft. Es erfolgt eine separate Prüfung für jede einzelne Tätigkeit des ... weiter lesen
KURZINFO:
Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat am 16.02.2021 zum Aktenzeichen 23922/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer vor einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber die Vorwürfe prüfen muss, andernfalls kann eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber begründet sein.
Im konkreten Fall hat ein Arzt, der als Arbeitnehmer bei einem Krankenhaus angestellt war, eine Information an die Staatsanwaltschaft gemacht, dass der Tod von 4 Patienten nach seiner Einschätzung die Folge einer verbotenen Sterbehilfe gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft stellte schließlich das Ermittlungsverfahren gegen die Klinik ein, da die Behandlung medizinisch nicht zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine einseitige Freistellung von der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber, nachdem dieser eine Kündigung ausgesprochen hat, kommt in der Praxis zwar häufig vor, ist aber nicht ohne weiteres zulässig. Wann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freistellen?
Arbeitnehmer hat auch nach ausgesprochener Kündigung Anspruch auf Beschäftigung: Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung. Gleichzeitig ergibt sich daraus aber auch ein Beschäftigungsanspruch, der auch nach ausgesprochener Kündigung noch besteht.
Arbeitsvertrag kann ... weiter lesen
Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich frühzeitig arbeitsuchend melden.
Aus § 38 Absatz 1 Sozialgesetzgesetzbuch III (SGB III) ergibt sich für Arbeitnehmer eine Meldepflicht, sobald diese von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kenntnis erhalte n.
Wenn der Arbeitnehmer gegen die Meldepflicht verstößt, vermindert eine Sperrzeit das spätere Arbeitslosengeld des Arbeitnehmers .
Und damit das nicht passiert, treffen den Arbeitgeber nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III Hinweispflichten .
Der Hinweis des Arbeitgebers muss enthalten:
frühzeitige Information der Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über ... weiter lesen
Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung für Teilzeitkräfte ?
Die Klägerinnen sind bei dem beklagten Klinikum langjährig als medizinisch-technische Assistentinnen beschäftigt. Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit von derzeit 38,5 Stunden. Zu etwa 70 % ihrer Arbeitszeit arbeiten die Klägerinnen mit infektiösem Material. Bis einschließlich 1998 haben sie von dem beklagten Klinikum jährlich vier Tage Zusatzurlaub erhalten. Seit 1999 lehnt das beklagte Klinikum die Gewährung des Zusatzurlaubs ab. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die auf Erteilung des Zusatzurlaubs gerichteten Klagen abgewiesen.
Die Revisionen der Klägerinnen blieben ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Betriebsräte unnötige Aufträge vergeben oder allzu üppige Beraterhonorare versprechen, müssen die Vorsitzenden dafür gegebenenfalls haften. Das hat am Donnerstag, 25. Oktober 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Az.: III ZR 266/11). Im entschiedenen Fall standen bei einem Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern starke Umorganisationen und damit verbunden auch Massenentlassungen an. Um die Arbeitnehmer besser vertreten zu können, holte sich der Betriebsrat bei einer Beratungsgesellschaft Unterstützung von außen. Laut Gesetz muss der Arbeitgeber in solchen Fällen die Kosten übernehmen, soweit sie erforderlich sind. Die Rechnung ... weiter lesen
Als Arbeitgeber ist es manchmal notwendig, schwierige Entscheidungen zu treffen .
Eine davon ist die Entscheidung, einem Mitarbeiter zu kündigen .
Eine Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein und nur in bestimmten Situationen in Betracht gezogen werden.
In diesem Leitfaden werden wir Ihnen helfen zu verstehen, wann es angemessen ist, einem Arbeitnehmer zu kündigen, basierend auf personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen .
Personenbedingte Gründe für eine Kündigung :
Personenbedingte Gründe beziehen sich auf Faktoren, die mit dem Arbeitnehmer selbst zu tun haben und die die Erfüllung seiner Arbeitspflichten beeinträchtigen. Dazu gehören zum Beispiel: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten.
Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer ... weiter lesen
(Stuttgart) Ein Haustarifvertrag, der einen sozialplanähnlichen Inhalt hat, kann für Leistungen, die zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachteile an tarifgebundene Arbeitnehmer gezahlt werden, eine Stichtagsregelung vorsehen, nach der ein Anspruch nur für diejenigen Mitglieder besteht, die zum Zeitpunkt der tariflichen Einigung der Gewerkschaft bereits beigetreten waren.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15.04.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 4 AZR 796/13.
Die Klägerin ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht.
Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt.
Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen