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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 07.05.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 619/19 dazu ausgeführt, wann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen verspäteter Krankmeldung kündigen darf.
In der Betriebsordnung der Beklagten heißt es auszugsweise:
„10.2 Erkrankung/Arbeitsausfall/Arbeitsverhinderung Können Sie wegen Erkrankung oder aus einem anderen unvorhergesehenen Grund die Arbeit nicht aufnehmen, verständigen Sie bitte unverzüglich – am ersten Arbeitstag zum Beispiel telefonisch mit Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer – Ihren Vorgesetzten. Die Meldung an die Krankenkasse gilt nicht als Entschuldigung. …“
In einem an den ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1989 bei der Beklagten, welche Schienen und andere gleistechnische Produkte vertrieb, beschäftigt. Seit dem Jahre 1996 war er Leiter eines der zehn Verkaufsbüros der Beklagten und dort zuständig für Vertrieb, technische Beratung und Materialeinkauf. Gegen die Beklagte wurde Mitte 2013 ein Bußgeld von 88 Mio. Euro wegen kartellrechtswidriger Absprachen zu Lasten verschiedener Kunden auf dem sog. Privatmarkt, insbesondere von Nahverkehrsbetrieben, erlassen.
Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachte Schadensersatz in Höhe von zuletzt 300.000,00 Euro. Diese setzen sich zusammen aus Rechtsverfolgungskosten, ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Juni 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 20/23 entschieden, dass der Vorrang der Änderungskündigung grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat.
Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung unter anderem dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung ... weiter lesen
Der klagende Arbeitnehmer hatte einen Vorgesetzten schwerwiegend beleidigt. Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis deswegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Die hiergegen geführte Kündigungsschutzklage gewann der Arbeitnehmer in erster und zweiter Instanz rechtskräftig. Die Gerichte führten aus, eine Abmahnung hätte als Sanktion ausgereicht. Das Arbeitsgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß auch zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits. Nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils forderte die Beklagte den Kläger auf, die Beschäftigung "nicht als normale Beschäftigung, sondern als Prozeßbeschäftigung geltend bis zum rechtskräftigen Abschluß des ... weiter lesen
Was bedeutet dies für die Mitarbeiter? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Das Unternehmen Praktiker hat mitgeteilt, dass am 11.7.2013 ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Ausführlich wird in den Medien über die Konsequenzen für die Aktionäre berichtet. Doch was bedeutet die Insolvenz für die Mitarbeiter? Die ca. 20.000 Mitarbeiter werden nun sicherlich um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Anders als häufig angenommen, sind Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens aber keineswegs ohne Schutz. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz. Das Arbeitsverhältnis endet insbesondere ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, braucht der Arbeitgeber für eine Kündigung einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dazu kann grundsätzlich auch die Krankheit des Arbeitnehmers zählen. Allerdings ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall nie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Er muss immer ordentlich kündigen, sich also an die Kündigungsfristen halten.
Abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist immer zumutbar
Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn dem Arbeitgeber das weitere Abwarten der ... weiter lesen
Was Sie als Arbeitnehmer nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten
Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten lassen , damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie nun haben und welche Fristen zu beachten sind.
Frist für Kündigungsschutzklage und Ausschlussfrist
Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wann genau die Frist zu laufen beginnt, lässt sich meist nur mit professioneller Hilfe feststellen. Oft sind für einzelne ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
So sei vor dem Arbeitsgericht Berlin die Amtsenthebung des fünfköpfigen Betriebsrats der Filiale Berlin-Friedrichstraße beantragt worden. Auch in einer Trierer Filiale sei der Betriebsrat mit einem Amtsenthebungsverfahren konfrontiert worden. In Stuttgart soll Mitarbeitern mit Lohnabzug gedroht worden sein, wenn sie während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilnehmen, so der Spiegel. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber ein Amtsenthebungsverfahren wirksam durchführen? Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten während der Arbeitszeit an einer Betriebsversammlung teilzunehmen?
Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, über den Textilkonzern Hennes & ... weiter lesen
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich null und nichtig. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag“ Rechte herleiten. Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einem Compliance Manager treffen bestimmte Rechte und Pflichten. Dazu gehören unter anderem die Verhinderung von Rechtsverstößen. Somit soll ihn insbesondere die Pflicht treffen, Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens zu nennen. Sofern ein Compliance-Manager jedoch objektiv rechtswidrig handeln sollte und darüber hinaus um die Rechtswidrigkeit seines Handelns wusste, kann eine Kündigung unter Umständen zulässig sein. Dies soll aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2010 ... weiter lesen
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ging es jüngst um das Verfahren der Anzeige von Massenentlassungen. Dabei stellte das Gericht klar, dass ein Arbeitgeber, der bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und erst dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt, nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt.
Frage nach der korrekten Reihenfolge
Zu der Frage des Ablaufes bei der Anzeige von Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit hatte das LAG gleich zwei Verfahren zu entscheiden. Dabei hatten in beiden Verfahren die Arbeitgeber eine Vielzahl von Kündigungsschreiben erst unterzeichnet, anschließend die ... weiter lesen