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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Das Thema Scheinselbständigkeit wird auch im neuen Jahr von massiver Bedeutung bleiben im Arbeitsrecht. Immer wieder beschäftigen hier Streitfälle die Gerichte, bei denen Statusfeststellungsverfahren oder Betriebsprüfungen zu dem Ergebnis kommen, dass vermeintlich freie Mitarbeiter tatsächlich als Scheinselbständige bzw. Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dann wird um die Abgrenzung gestritten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft hier in zunehmendem Umfang, liegt aber mit ihrer Einschätzung mitunter auch daneben.
Abgrenzungskriterien: Die Abgrenzung von Selbständigen und ... weiter lesen
• Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nur wählbar, wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert und mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • Zum Jugend- und Auszubildendenvertreter kann sich jeder wählen lassen, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Mitglied des Betriebsrats ist nicht wählbar. • Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Ausbildungsvertretung beträgt zwei Jahre. • Die Jugend- und Auszubildendenvertreter führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der ... weiter lesen
Corona-Virus und die rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht und Vertragsrecht:
Vom Lohnanspruch bzw. Lohnausfall von Arbeitnehmern bzw. Verdienstausfall von Selbständigen u. Freiberuflern bei einer Quarantäne oder staatlich angeordneten Schließung, geschlossenen Kitas, Kurzarbeit, Abbau von Überstunden und Urlaub, Home Office, Dienstreisen, Informations- und Fürsorgepflichten und Störungen im Betriebsablauf bis hin zu Lieferverzug und der Stornierung von Verträgen bzw. Absage von Veranstaltungen
Befugnisse der staatlichen Behörden (Kontrollen, Ausgangssperren, Einreiseverbote, Quarantäne)
Welche Maßnahmen die Behörden in Bezug auf die Eindämmung des ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz.
Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot.
Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden.
Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.07.2020 zum Aktenzeichen 3 AZR 142/16 entschieden, dass der die Rente zusagende Arbeitgeber einzustehen hat, wenn eine Pensionskasse wegen ihrer mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Pensionskassenrente herabsetzt; im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers kommt eine Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSV) für Sicherungsfälle vor dem 01.01.2022 nur dann in Betracht, wenn die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder das Einkommen des ehemaligen Arbeitnehmers wegen der Kürzung unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte ... weiter lesen
Namensschilder für Fahrpersonal
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Mandanten, die du gerichtlich bei arbeitsrechtlichen Problemen vertrittst, rufen immer mal wieder an und fragen, was denn nun unter einem Gütetermin und einem Kammertermin zu verstehen ist und wo der Unterschied liegt. Wie sieht es denn aus?
Fachanwalt Bredereck: Bei einem Arbeitsgerichtsprozess ist es so, dass zunächst einmal innerhalb von etwa zwei bis sechs Wochen ein sogenannter Gütetermin anberaumt wird, bei dem die beiden Parteien bzw. deren Vertreter alleine mit dem Richter zusammensitzen. Zweck dieses Gütetermins ist es, ... weiter lesen
• Arbeitnehmer haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Meldung persönlich erfolgt und die Anwartschaftszeit erfüllt ist. • Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten drei Jahre in einem Versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat. • Droht Arbeitslosigkeit, so unterscheidet das dritte Sozialgesetzbuch zwei unterschiedliche Arten von Meldung, die bei der Agentur für Arbeit getätigt werden müssen. • Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit bei der Suche nach Arbeit dem Gekündigten helfen kann. Sie muss ... weiter lesen
Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Im Zuge der Globalisierung ist es mittlerweile keine Ungewöhnlichkeit mehr, dass z.B. international tätige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vorschreiben, in einer bestimmten Sprache zu sprechen – sei es z.B. mit Kunden oder auch untereinander. Ist das eigentlich zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal besteht natürlich für Arbeitgeber die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag bestimmte Sprachen zu vereinbaren. Hier muss man dann prüfen, in welchem Umfang diese Vorgaben jeweils gelten und worauf genau sie sich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erlebe ich es auf Seiten der Arbeitnehmer immer wieder, dass diese sich auf eher nebensächliche Punkte konzentrieren und dabei die aus meiner Sicht wichtigsten Säulen, die im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung regelt werden, etwas außer Acht lassen. Was sind die entscheidenden Punkte, die Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten?
Höhe der Abfindung: Zunächst ist natürlich die Höhe der Abfindung ein zentraler Punkt. Diese richtet sich meist nach dem Bruttomonatsgehalt des ... weiter lesen
• Hegt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer den Verdacht dieser könnte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann dies der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. • Entscheidend ist, dass es der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Anständigkeit des Arbeitnehmers zerstört oder das Arbeitsverhältnisses unerträgliche belastet hat (z.B. schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, Diebstahl, Verrat von Betriebsgeheimnissen oder sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen). ... weiter lesen
Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienste. Der Kläger war Assistenzarzt in der Privatklinik der Beklagten. Zusätzlich zu seiner wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden leistete er regelmäßig wöchentlich einen Bereitschaftsdienst von 16.30 Uhr oder 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages und zweiwöchentlich einen 24-stündigen Bereitschaftsdienst. Die Vergütung der Bereitschaftsdienste war im Arbeitsvertrag mit einem gegenüber der Normalvergütung erhöhten Stundensatz vereinbart, wobei "als Basis 8,25 Stunden bzw. 13,2 Stunden zugrunde gelegt" wurden. Die Beklagte zahlte auf Grund dieser Regelung für die Dauer eines Bereitschaftsdienstes im Ergebnis etwa 68 % der Vergütung der regulären ... weiter lesen