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Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 21.07.2020 zum Aktenzeichen 8 Sa 430/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der dem Arbeitgeber eine Erkrankung in Aussicht stellt, wenn er nicht bekommt was er möchte, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Das Arbeitsverhältnis der Parteien wurde durch die außerordentliche fristlose Kündigung aufgelöst.
Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Sofortige anwaltliche Beratung notwendig
Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält und vermutet, dass dies im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat erfolgt, sollte sich unbedingt sofort in arbeits- und strafrechtliche Beratung begeben. Die Kündigung kann im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Daneben droht aber auch noch eine Strafverfolgung.
Strategie schwierig
Die günstigste Strategie ist stark vom Einzelfall abhängig. Fehler können hier sehr weitreichende Konsequenzen haben. Wer im Kündigungsschutzverfahren schweigt, ... weiter lesen
Beim Softwarehersteller SAP , der weltweit zu den größten Anbietern von Unternehmenssoftware zählt, planen in Deutschland mehr als 5000 Mitarbeiter das Unternehmen zu verlassen , was einem erheblichen Anteil der Belegschaft entspricht. Dieser Schritt wird vor allem durch den geplanten Stellenabbau bei SAP verursacht, der im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen unumgänglich geworden ist.
Die Gründe für den Stellenabbau bei SAP liegen unter anderem in der Neuausrichtung des Unternehmens, das sich verstärkt auf Cloud-Dienste und digitale Technologien fokussieren möchte. Dies erfordert Veränderungen in der Organisation und auch im Personalbestand, um effizienter und zukunftsorientierter agieren zu können. Dabei sollen ... weiter lesen
Eine Abfindung bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber in Deutschland ist gesetzlich nicht vorgeschrieben . Die Höhe der Abfindung hängt daher von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit , dem Grund für die Kündigun g, dem Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers und den individuellen Umständen des Falls.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer aber in Deutschland Anspruch auf eine Abfindung , wenn sie aufgrund betriebsbedingter Kündigungen oder Massenentlassungen ihren Job verlieren. Betriebsbedingte Kündigungen können beispielsweise aufgrund von Umstrukturierungen, betriebsbedingten Kündigungen oder der Schließung des Unternehmens erfolgen. ... weiter lesen
Vorschuss auf Provision: Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung kann der Arbeitnehmer verpflichtet sein einen Provisionsvorschuss zurückzuzahlen, wenn die Forderung auf die der Vorschuss gezahlt wurde später nicht entsteht (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. November 2012 – 8 Sa 230/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
In Arbeitsverträgen, in denen Provisionen vereinbart werden, wird daneben häufig auch eine entsprechende Vorschusszahlung auf die zu erwartende Provision geregelt. Hintergrund ist, dass die Provisionen häufig erst lange Zeit nach der Leistung des Arbeitnehmers fällig ... weiter lesen
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt längst erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.
Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten.
Fachanwalt für Arbeitrecht Alexander Bredereck, Berlin (Mitglied Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 – 5 AZR 960/94 –, BAGE 83, 168-181.
Prüfung von Scheinselbstständigkeit: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag: In einem weiteren Schritt werden dann die einzelnen Regelungen untersucht. Oftmals finden sich hier in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitsrechtlich ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist (BAG 15.3.1978). Diese Definition ist ebenso kurz wie unzureichend. Das Bundesarbeitsgericht geht von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus, obwohl dieser Begriff nicht exakt definiert werden kann.
Vertrag als Ausgangspunkt: Für die arbeitsrechtliche Betrachtung ist zunächst der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag entscheidend. Haben die Parteien einen Arbeitsvertrag vereinbart, ist von einem Arbeitsverhältnis auszugehen. In diesem Fall erfolgt keine korrigierende ... weiter lesen
Der Kläger ist als Busfahrer bei der Beklagten auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. In dem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern ist geregelt:
Jede Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist untersagt. Nebentätigkeiten, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden sind, sind nicht gestattet (Lenkzeitkontrolle!).
Der Kläger verlangt eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Fahrtätigkeit von 15 Wochenstunden im Güterverkehr.
Die Klage auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das tarifvertragliche Verbot jeglicher ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Mai 2022 zum Aktenzeichen 4 Sa 548/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnittsleistung um mehr als 1/3 unterschreitet, dies im Einzelfall nach einschlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
Eine Kündigung ist iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Tätigkeiten des Arbeitnehmers in Konkurrenz zum Arbeitgeber sind immer sehr riskant für das Arbeitsverhältnis. Immer wieder bestätigt die Rechtsprechung, dass darauf gestützte Kündigungen von Arbeitgebern wirksam sind. Zuletzt hat sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit einem Fall der Konkurrenztätigkeit beschäftigt (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2017 - 3 Sa 202/16 ).
Arbeitnehmer mit 50%iger Beteiligung an Konkurrenzunternehmen: Der Arbeitnehmer war im konkreten Fall bei einem Dienstleistungsunternehmen insbesondere im Bereich der Telekommunikation beschäftigt. ... weiter lesen
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung
Der beklagte Verein ist eine Unterstützungskasse, die die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer eines großen westdeutschen Automobilherstellers zu erfüllen hat. Der Kläger war im Automobilwerk seit 1976 als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Seit dem 1. Februar 1995 ist er erwerbsunfähig. Neben der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht er von dem Beklagten eine betriebliche Invalidenrente. Für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1993 eingestellt wurden, sieht die Versorgungsregelung vor, daß die Invalidenrente für die ersten zehn Dienstjahre 10 % der pensionsfähigen Bezüge beträgt; für die folgenden Dienstjahre sollen Arbeiter ... weiter lesen