Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 2 verschiedene Anwälte aus Leipzig zum Schwerpunkt „Ausländerrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Anwaltskammer der Foederation Bosnien und Herzegowinas
Auf dem Niveau Bosnien und Herzegowinas gibt es keine organisierten Institutionen der Advokatur. Die Anwaltskammern in Bosnien und Herzegowina sind auf dem Entitaetenniveau organisiert. Nach dem Gesetz ueber die Advokatur der Foederation BiHs, ist die Advokatur eine nach dem Gesetz und Verordnungen begruendetes organisiertes und funktionierendes Gewerbe.
Die Organe der foederalen Anwaltskammer sind: der Vorstand, Vorsitzende und sein Vizepraesident, der Aufsichtsrat, Disziplinargericht und der Staatsanwalt, Kommission fuer Anwaltspruefungen und andere Organe nach dem Statut der foederalen Anwaltskammer bestimmt.
Das Mandat der foederalen Anwaltskammer betraegt ... weiter lesen
Verzicht auf die Bosnische Staatsbürgerschaft
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.
DIE AUFGABE DER B.-H. STAATSANGEHÖRIGKEIT ist mit dem Artikel 15 des ... weiter lesen
Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina
Das Gericht Bosnien und Herzegowinas – Auf dem Niveau von Bosnien und Herzegowina (BiH) existiert das ordentliche Gericht, das aufgrund des Gesetzes über die Gerichtshöfe von BiH errichtet wurde, das der Hohe Repräsentant in BiH im Jahr 2000 nach seinen Befugnissen angeordnet hat („Amtsblatt BiH“ Nr. 29/00). Im Nachhinein wurde das Gesetz mehrere Male geändert und ergänzt. Die Richter in den Gerichten von BiH werden auf lebenslang ernannt. Der Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas hat drei Abteilungen: Straf-, Verwaltungs- und Apellationsabteilung. Zurzeit sind im Gerichtshof BiH 53 Richter beschäftigt. Dem Gerichthof BiH hilft bei ... weiter lesen
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat einem türkischen
Asylbewerber (Beschwerdeführer; Bf) Recht gegeben, der sich mit seiner
Verfassungsbeschwerde (Vb) gegen die Anordnung von Abschiebungshaft
gewandt hat.
1. Der Asylantrag des Bf war 1994 abgelehnt worden, eine Klage gegen
die Ablehnung ist bei dem Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz anhängig.
Auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung des Bf wies die
Ausländerbehörde in Niedersachsen ihn im November 1999 aus Deutschland
aus und ordnete seine Abschiebung in die Türkei zum Zeitpunkt der
Entlassung aus der Strafhaft an. Gegen die Anordnung der sofortigen
Vollziehung dieser Maßnahmen beantragte der Bf beim VG Oldenburg
vorläufigen Rechtsschutz. Im ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.01.2001 über mehrere Asylbegehren von Kurden aus dem Nordirak entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Kurden Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung zugesprochen, weil sie bei einer Rückkehr in den (Zentral-)Irak wegen ungenehmigter Ausreise und Asylantragstellung im westlichen Ausland politisch verfolgt würden. Zwar seien sie in den kurdischen Provinzen des Nordirak vor dieser Verfolgung sicher (sog. inländische Fluchtalternative). Das schließe grundsätzlich die Gewährung von Asyl aus. Anders sei es, wenn das verfolgungsfreie Gebiet tatsächlich nicht erreicht werden könne. So verhalte es sich in den vorliegenden Fällen. Die Asylbewerber könnten in den Nordirak nicht ... weiter lesen
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.
Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Ohne grundlegende Kenntnisse der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland können Ausländer nicht eingebürgert werden. Der einbürgerungswillige Ausländer muss wenigstens über „einen Grundbestand an staatsbürgerlichem Wissen verfügen“, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag, 9. Oktober 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 K 4764/13). Ein rein formales Bekenntnis zum Grundgesetz ohne entsprechendes Grundwissen reicht danach nicht aus.
Geklagt hatte eine Türkin, die im Juni 1999 in Deutschland Asyl suchte. Bei der Frau wurde eine chronische posttraumatische Belastungsstörung mit „depressiv suizidalem ... weiter lesen
Koblenz (jur). Gehen Ausländer einer illegalen Erwerbstätigkeit nach und beschäftigen zudem selbst auch noch Schwarzarbeiter, müssen sie mit der Ausweisung rechnen. In solch einem Fall kann ein „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ Deutschlands bestehen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag, 4. November 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 349/16.KO).
Im konkreten Fall ging es um einen aus dem Kosovo stammenden Mann mit einem gültigen schwedischen Aufenthaltstitel. Nach seiner Einreise in Deutschland im April 2015 wurde er ein halbes Jahr später bei einer Schwarzarbeiterkontrolle auf einer Baustelle angetroffen.
Er gab dabei an, dass er lange Zeit bei ... weiter lesen
Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina
Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.
Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:
Der Nachweis über den Besitz ... weiter lesen
1. Welche Bedingungen muss der Antragsteller erfüllen?
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit der Republik Serbien kann ein einheimischer Staatsbürger die Entlassung unter folgenden Bedingungen beantragen, und zwar, dass:
er volljährig ist,
er keine Hindernisse in Bezug auf den Wehrdienst hat * ,
er die Steuern und andere gesetzliche Verpflichtungen beglichen hat,
er die vermögensrechtlichen Verpflichtungen aus dem Eheverhältnis und der Eltern-Kinderbeziehung gegenüber den Personen, die in der Republik Serbien leben, geregelt hat,
gegen ihn kein Strafverfahren geführt wird oder er eine Strafe verbüßt hat, ... weiter lesen
Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina
Die regelmäßigen Gerichte in der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina sind: Grundgericht, Kreisgericht, das Oberste Gericht der Republik Srpska und die Wirtschaftsgerichte der Republik Srpska. Die Arbeit der Gerichte ist nach dem Gesetz über die Gerichtshöfe der Republik Srpska geregelt (Amtsblatt der Republik Srpska 37/12).
Die Grundgerichte werden für eine oder mehrere Gemeinden begründet. Nach dem Gesetz gibt es neunzehn. Das sind:
Das Grundgericht Banja Luka
Das Grundgericht Bijeljina
Das Grundgericht Derventa
Das Grundgericht Doboj
Das Grundgericht Foča
Das Grundgericht Gradiška
Das ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat ein Urteil des
Verwaltungsgerichts (VG) Chemnitz wegen Verletzung des Anspruchs auf
rechtliches Gehör in einem Asylverfahren aufgehoben.
1. Die Beschwerdeführer (Bf), ein Ehepaar türkischer Staats- und
kurdischer Volkszugehörigkeit, beantragten 1994 politisches Asyl. Mit
Bescheid vom 12. Dezember 1994 lehnte das Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) die Asylanträge ab, stellte
jedoch Abschiebungshindernisse nach §§ 51 Abs. 1 und 53 Abs. 4 AuslG
fest. Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung versehene
Bescheid wurde dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
(Bundesbeauftragter) ausweislich eines Vermerks in den ... weiter lesen