Infos zum Rechtsanwalt für Baurecht, privat
Im privaten Baurecht werden alle rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten geregelt. Speziell werden die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber des Bauwerkes und denen ins Auge gefasst, die das Objekt planen und ausführen – also Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker. Auch das private Nachbarrecht wird geregelt. In diesem Bereich handelt es sich lediglich um eine Rahmengebung. Innerhalb desselben können die Beteiligten individuelle Absprachen halten. So findet man sich schnell im BGB wieder. Denn hier sind Werkvertragsrecht sowie das private Nachbarrecht verankert. Ebenso finden sich die Grundlagen für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die natürlich sowohl im werks- als auch im Dienstleistungsvertrag integriert sind. Gemäß der HOAI rechnet der Architekt ab. Auch wenn diese Gebührenordnung den Rahmen der Abrechnung lediglich vorgibt, ist es letztlich eine individuelle Verhandlungssache, wie hoch der Preis wird.
Wer privat bauen möchte, kann später viel davon erzählen. Schließlich gibt es kaum private Bauvorhaben, die vollkommen reibungslos über die Bühne gehen. Wer den Bau eines Hauses vorhat, den führt es als nächstes zumeist zum Architekten. Dieser wird mit der Planung sowie der Ausfertigung des Bauantrages bzw. einer Bauvoranfrage betraut. Erst wenn alle Behörden grünes Licht geben, kann eine Vergabe des Werksvertrages für den Aufbau und die Durchführung sämtlicher Gewerke vorgenommen werden. Der Architekt überwacht zusammen mit dem Bauleiter die Arbeiten. Denn es geht hierbei um die Einhaltung sämtlicher Planungsvorgaben. Nicht nur die Pläne des Architekten sind einzuhalten. Auch die behördlichen Vorgaben sind zu beachten. Hat es diesbezüglich Änderungen von Amtsseiten gegeben, dann müssen diese zwingend beachtet werden.
Es ist nicht immer einfach, während eines Bauvorhabens die Nerven zu behalten. Besonders dann nicht, wenn einiges schief geht. Kommt es zu schwerwiegenden Differenzen zwischen Architekt, Bauunternehmer und Auftraggeber, so ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Baurecht privat oft die letzte Möglichkeit, die Zusammenarbeit noch zu erhalten. Er hat verschiedene Optionen, die vertraglichen Bedingungen einzufordern. Begonnen bei der Mediation über eine Vertragsänderung bis hin zur gerichtlichen Anweisung nach einer Klage. Damit er alle Seiten einer baurechtlichen Anfrage bestens von jedem Standpunkt aus prüfen kann, ist der Rechtsanwalt für Baurecht privat auch über das öffentliche Baurecht sowie Vertragsrecht informiert und ist ferner rechtlich vertraut mit Fragen rund um das Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht, die Bauordnung und kann auch bei Problemen mit dem Bauantrag behilflich sein.