Bebauungsplan
Jedes Gebiet ist in Flurstücke unterteilt. Die Regelung der möglichen Bebauung wird durch den Bebauungsplan geregelt. Die Gemeindevertretung ist für die Festlegung des Bebauungsplanes zuständig. Zur besseren Übersichtlichkeit werden immer nur kleinere Gebiete einer Gemeinde in einem B-Plan festgehalten. Die Nutzung der Grundstücke wird festgelegt. So gibt es reine Wohn- oder Gewerbegebiete, aber auch gemischte gehaltene Areale. Ein B-Plan besteht aus 2 Teilen: Der Planzeichnung sowie den Textteil. Als rechtliche Grundlage wird die Landesbauordnung verwendet. Die Gemeinden haben durch die eigene Erstellung der Bebauungspläne die Möglichkeit, den Ort nach ihren Vorstellungen formen zu können. Eine Änderung eines bereits erstellten B-Planes bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung sowie der zuständigen Baubehörde. So können Parzellen aus den Außenbereichsflächen hinzugefügt werden, wenn ein erhöhter Grundstücksbedarf entstanden ist. Viele Punkte müssen bei der Erstellung bedacht werden: Infrastruktur, Umwelt bzw. Umweltverträglichkeit, Denkmalschutz, baukulturelle Entwicklung des Ortes. Ebenso ist an die zukünftige Entwicklung, also an die nachfolgenden Generationen zu denken. Werden in einer Gemeinde mit einem B-Plan Bauanträge gestellt, so sind diese mit dem B-Plan abzugleichen. Entsprechen sie diesem nicht, so wird um eine Änderung gebeten, da ansonsten eine Ablehnung des Antrages die Folge wäre.
Kommt es tatsächlich zur Ablehnung eines Bauantrages aufgrund der nicht vorhandenen Kompatibilität mit dem Bebauungsplan, so kann es von Vorteil sein, sich mit einem Rechtsanwalt für Bebauungsplan zu beraten. Er ist sowohl mit der Landesbauordnung vertraut als auch mit den rechtlichen Vorgaben, die für Bauherren gelten, vertraut. Der Anwalt zum Bebauungsplan vermittelt zwischen den beteiligten Parteien. Gerade wenn ein Bauvorhaben nicht mit dem B-Plan konform geht, ist dies zwingend notwendig, um den Bau gemäß der Vorgaben, aber auch den Wünschen des Bauherren durchführen zu können.