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KURZINFO: Der Kläger war von Dezember 2000 bis August 2001 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen als Lager- und Versandarbeiter/Hilfskraft in Berlin beschäftigt. Der arbeitsvertraglich vereinbarte Stundenlohn betrug zunächst 11,99 DM und dann ab 1. Mai 2001 12,38 DM. Der Kläger meint, der vereinbarte Lohn sei sittenwidrig, weil er in einem auffälligen Missverhältnis zu dem vom Statistischen Landesamt mitgeteilten Durchschnittslohn für ungelernte Arbeiter im produzierenden Gewerbe in Berlin in Höhe von 23,35 DM stehe. Mit seiner Klage verlangt er die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Stundenlohn und dem seiner Meinung nach ortsüblichen Lohn in Höhe von 23,35 DM. Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. ... weiter lesen
Erfurt (jur). Werden Arbeitnehmer über Scheinwerkverträge in einer Firma eingesetzt, begründet dies nicht immer ein festes Arbeitsverhältnis in dem eingesetzten Betrieb. Anspruch auf Festeinstellung besteht bei solch einer „verdeckten Arbeitnehmerüberlassung“ nicht, wenn der Leiharbeitgeber über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt, urteilte am Dienstag, 12. Juli 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 352/15). Es wies damit die Klage einer technischen Zeichnerin auf Festeinstellung beim Daimler-Konzern in Stuttgart ab. Grundsätzlich können Arbeitgeber mit anderen Unternehmen Werkverträge vereinbaren, so dass ihre Arbeitnehmer ... weiter lesen
Urteil vom 10.06.2010 - Fristlose Kündigung einer Kassiererin durch das Bundesarbeitsgericht aufgehoben! Mit seinem Urteil vom 10.06.2010 hat das Bundesarbeitsgericht der Klage einer Kassiererin, die wegen des Einlösens von ihr nicht gehörenden Pfandbons mit einem Wert von insgesamt EUR 1,30 zum eigenen Vorteil nach 31 Dienstjahren fristlos gekündigt worden war, stattgegeben und die Kündigung für unwirksam erklärt. Das Bundesarbeitsgericht ist mit seiner Rechtsprechung im „Fall Emmely" damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB abgerückt. Bislang bildete jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des ... weiter lesen
Selbst wenn in einem Unternehmen die private Internetnutzung grundsätzlich gestattet ist, sollten Arbeitnehmer hiervon nur in begrenztem Umfang und nur in den Pausen Gebrauch machen. Das gilt sowohl für privaten E-Mail-Verkehr, wie auch für die Nutzung sozialer Netzwerke (Facebook, Linkedin, Xing). Es gilt auch für das Führen privater Telefongespräche. Mit Urteil vom 31.5.2010 hat Landesarbeitsgericht Niedersachsen (AZ: 12 Sa 875/09) die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis bereits seit 32 Jahren bestand, für rechtens erklärt. Der Arbeitnehmer hatte während der Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum ... weiter lesen
Abfindungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes unterliegen der Besteuerung. Während man der Lohnsteuer nicht entgehen kann, wird aber oft übersehen, dass man hinsichtlich der Kirchensteuer gutes Geld sparen kann. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sei es durch Kündigung oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, hat zwar selten einen echten Rechtsanspruch auf eine Abfindungsleistung, häufig einigen sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung zur Vermeidung langwieriger und kostenspieliger Kündigungsschutzverfahren. Abfindungen sind nun zwar in der Höhe meist verlockend und auch nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber leider der Steuerpflicht und sind daher immer ... weiter lesen
Ein Personalleiter kann eine Kündigung unterschreiben, ohne ihr eine Vollmacht beizufügen, wenn dem Arbeitnehmer bekannt ist, dass der Unterzeichnende in die Stellung des Personalleiters berufen ist - Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 25.09.2014, 2 AZR 567/13. Grundsätzlich ist nur der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt. Im Fall einer juristischen Person ist dies das Vertretungsorgan, also der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer AG. Hat in solchen Fällen jemand anders die Kündigung unterzeichnet, besteht die Möglichkeit, die Kündigung gemäß § 174 BGB unverzüglich zurückzuweisen, wenn keine Vollmachtsurkunde beigelegt ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war. Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Juni 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 20/23 entschieden, dass der Vorrang der Änderungskündigung grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat. Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung unter anderem dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung ... weiter lesen
Ausgangslage Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kommen häufig in die Situation, dass sie Informationen über den anderen Vertragspartners verwenden wollen, auch wenn ihnen diese nicht allgemein zugänglich zur Verfügung stehen. In Vier-Augen-Gesprächen, wie zum Beispiel bei einem vertraulichen Personalgespräch, werden zwischen den Vertragspartnern Gespräche im Rahmen der Vertraulichkeit geführt. Jede Vertragspartei geht davon aus, dass der andere Teil diese nicht gegen ihn verwendet. Geschieht dies dennoch, kann dies empfindliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Entscheidung Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 03.02.2016, 7 SA 220/15) hatte über die ... weiter lesen
In letzter Zeit häufen sich Urteile, in denen zwischen Leiharbeitnehmern und Festangestellten nicht unterschieden wird, etwa bei der Berechnung der Arbeitnehmer des Entleihers für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen diese Unterscheidung jedenfalls aktuell noch nicht aufgehoben worden ist. Einer davon ist die Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG, wonach Arbeitnehmer in Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz gilt, erst nach Ablauf der ersten sechs Monate Kündigungsschutz genießen. Vorher können sie auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden. Oft kommt es nämlich vor, dass Leiharbeitnehmer vom Entleiher nach einer gewissen ... weiter lesen
Immer wieder kommt es vor, dass auch Führungskräfte oder Leitende Angestellte unter Druck gesetzt werden, um eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben. Gemeinsam wird sich in einer kurzfristig einberufenen Sitzung in der Personalabteilung zusammengesetzt und ein vorformulierter Aufhebungsvertrag vorgelegt. Oft flankiert mit dem Hinweis, wenn dieser nicht unterzeichnet wird erfolgt die Kündigung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Arbeitnehmer sind nicht immer in der Lage diesen Druck zu widerstehen. Wird nun der Aufhebungsvertrag unterschrieben, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer später noch die Möglichkeiten hat, den Aufhebungsvertrag rechtlich aus der Welt zu bringen. In ... weiter lesen