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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgte Ziel liegt in der finanziellen Absicherung einer nahestehenden Person. Die durch den Tode eines Angehörigen fällig gewordene Versicherungssumme stellt für viele Hinterbliebene nicht selten den letzten finanziellen Anker dar. Leider soll ihnen dieser im Falle hoher Schulden des Verstorbenen immer häufiger verwehrt bleiben. Der Bundesgerichtshof hat am 23.10.2003 (AZ: IX ZR 252/01) im Falle einer Überschuldung des Nachlasses entschieden, dass die fällige Versicherungssumme zunächst ... weiter lesen
Erbrechtliche Vermögens- und Gesundheitsvorsorge
Niemand ist verpflichtet, ein Testament zu errichten oder einen Erbvertrag zu schließen. Schließlich gibt es gesetzliche Bestimmungen, die greifen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen worden sind. Aus diesem Grund ist es angezeigt, sich zunächst über die eigene rechtliche Ausgangsposition Klarheit zu verschaffen. Gerade im Erbrecht kursieren leider oftmals Fehlvorstellungen über die gesetzliche Erbfolge und über gebräuchliche Formen der Testamentsgestaltung, wie zum Beispiel das sog. Berliner Testament von Ehegatten. Diese Fehlvorstellungen führen manchmal dazu, dass am Ende das eigene Vermögen leider nicht in die ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird.
Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht.
Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen
Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 19.06.2013 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sich aus höherrangigem Recht keine Pflicht zur Anrechnung ergeben habe (Az.: II R 10/12). Weiter führte der BFH aus, dass diese Doppelbesteuerung aber unter gewissen Umständen aus Billigkeitsgründen gemildert werden müsse. Vorliegend klagte eine Miterbin, welche ihr Kapitalvermögen unter anderem in Frankreich angelegt hatte. Zum Kapitalvermögen gehören das Bankguthaben und festverzinsliche Wertpapiere. In Frankreich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erblasser hatte testamentarisch verfügt, dass der Großteil der Erbmasse in seinem Todesfall an die Person geht, welche sich bis zu seinem Tode um ihn kümmert. Nach dem Tod des Erblassers waren sich die Hinterbliebenen nun nicht einig, wer sich wirklich und in welchem Umfang um den Verstorbenen gekümmert hat und damit Erbe wird. Mit der Frage mussten sich im Anschluss die Gerichte beschäftigen. Zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 31 Wx 55/13), welches mit Beschluss vom 22.05.2013 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling soll aufgrund des ... weiter lesen
Erbengemeinschaften sind streitanfällig, dies ist weithin bekannt. Dies beruht u. a. darauf, dass die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaften nur einstimmig beschlossen werden kann und damit jeder Miterbe die Möglichkeit hat, alle gütlichen Einigungen zu blockieren. Dies führt dann in letzter Konsequenz dazu, dass der gesamte Nachlass versteigert werden muss, da nur Geld anschließend durch einen ggf. gerichtlich zu erzwingenden Teilungsplan entsprechend den Erbquoten geteilt werden kann.
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben werden. Verhindern lässt sich daher eine Erbengemeinschaft nur, wenn nur eine Person als Erbe eingesetzt wird und andere Begünstigte ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz
Wer als Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist, hat in der Regel Probleme bei der Übertragung der Konten und Depots des Erblassers auf sich. Nicht nur, dass er den Nachweis für die Zahlung der Erbschaftsteuer erbringen muss; viele Bankinstitute verlangen trotz testamentarischer Erbeinsetzung und gerichtlich erfolgter Testamentseröffnung die Vorlage eines Erbscheins. Dies geschieht häufig sogar bei Testamenten in notarieller Form. Die deutschen Sparkassen und Banken berufen sich hierbei auf eine entsprechende Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).
Kommt der Erbe dieser Aufforderung der Bank nach, kann ihn ... weiter lesen
Wenn sich die erste Trauer nach einem Erbfall gelegt hat, stellt sich oft die Frage nach der gerechten Aufteilung des Erbes. Daher sollten sich diejenigen, die meinen, ihnen stünde etwas aus der Erbmasse zu, zunächst durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht beraten lassen. Häufig kann dadurch sogar weiterer Streit vermieden werden, da eine korrekte und umfängliche Information Mißverständnisse gleich zu Beginn beseitigen kann. Selbst wenn jemand nicht zum Erben des Erblassers geworden ist, etwa weil durch eine testamentarische Erbfolge etwas anderes festgelegt wurde, so bestehen in der Regel jedoch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Pflichtteil beträgt die hälfte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sei es nicht erforderlich, dass beide Ehegatten das Testament zur gleichen Zeit unterzeichnen. Selbst ein Beitritt nach Jahren soll noch möglich sein. So hat das Oberlandesgericht in München jüngst entschieden. Errichten die Ehegatten ein Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und im Falle des Todes des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten, regelmäßig die Kinder, fallen soll (sog. Berliner Testament), sei die Unterschrift beider Ehegatten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil (Az. 15 W 79/12) vom 10.01.2013 in einer Grundbuchsache entschieden, dass eine postmortale Vollmacht erlöschen soll, wenn ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber, der eine rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt hat, die auch nach dessen Tod gelten soll. Dies folge daraus, dass eine rechtsgeschäftliche Vollmacht jedenfalls voraussetze, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter personenverschieden sein müssen. Deswegen soll die Vollmacht erlöschen, ... weiter lesen