Erbengemeinschaft
Hinterlässt der Erblasser nicht nur einen Alleinerben, sondern mehrere gleichzeitig, werden die Miterben zu einer sogenannten Erbengemeinschaft zusammengefasst. Unter normalen Umständen, d. h. Ausnahmen bestätigen die Regel, sollte die Erbschaft schnell aufgeteilt werden. Der Sinn und Zweck einer Aufteilung ist, das Erbe zu teilen und damit abzuschließen. Doch häufig sind es gerade Immobilien, die an eine Erbengemeinschaft vererbt werden. Eine Erbengemeinschaft hat die Pflicht, den Nachlass gemeinsam zu verwalten, bis eine Aufteilung des Erbes stattgefunden hat. Gerade bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz sind Streitigkeiten keine Seltenheit.
Gerade, wenn die Vermögenslage kompliziert ist, ist ein Rechtsanwalt für Erbengemeinschaft hilfreich, um Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und dabei zu helfen, diese durchzusetzen.
Geht das Erbe an eine Erbengemeinschaft, sieht der Gesetzgeber drei verschiedene Arten der Verwaltung durch eine Erbengemeinschaft vor: die außerordentliche, die ordnungsgemäße und die notwendige Verwaltung. Dies ist sinnvoll, um festzulegen, wie mit dem Erbe verfahren werden darf. So benötigt die außerordentliche Verwaltung, die Zustimmung aller Miterben. Bei der ordnungsgemäßen Verwaltung wird gemäß Stimmanteilen beschlossen. Im Falle einer notwendigen Verwaltung, z. B. um direkten Schaden am Nachlass abzuwenden, kann die Entscheidung allein von einem der Miterben getroffen werden.
Da der Nachlass ein gemeinsames Vermögen darstellt, kann einer der Erben zwar über seinen Anteil der Erbengemeinschaft verfügen, jedoch nicht über seinen Teil an Gegenständen aus dem Nachlass. D. h., besteht die Erbengemeinschaft aus drei Erben, hat jeder Miterbe ein Drittel des Nachlasses geerbt. Ein Miterbe darf jedoch nicht, handelt es sich beim Erbe z. B. um drei gleichwertige Kunstgegenstände, seinen Anteil einfach verkaufen. Dies trifft solange zu, bis die Erbschaft endgültig geteilt wurde. Wird dem zuwidergehandelt, kann von den Miterben gegebenenfalls ein Schadensersatz gefordert werden. In einem solchen Rechtsfall ist es in der Regel unvermeidbar, einen Anwalt zur Erbengemeinschaft hinzuzuziehen.