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Rechtsanwalt in Schellerten - Erbrecht
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Amtliche Leitsätze: 1) Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. 2) Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u. a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2012 - I-15 W 420/11 Hintergrund Nach §§ 2247 Abs. 1 und 3 BGB bedarf das eigenhändige Testament zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des Erblassers. Wesensmerkmal der Unterschrift ist, dass sie „Unterschrift” ist, d. h. ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Tritt der Erbfall ein, so befinden sich die Erben nicht nur emotional in einer Ausnahmesituation, auch juristisch gesehen gestalten sich erbrechtliche Angelegenheiten oft sehr schwierig. So verhält es sich auch, wenn ein Mietverhältnis des Erblassers besteht. Dieses geht im Normalfall auf den Erben über, welcher das Mietverhältnis dann fristgerecht kündigen kann. Somit wandeln sich dann die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis in reine ... weiter lesen
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Kamen am 22.07.2014 entschieden. Der 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 ... weiter lesen
Den Testamentsvollstrecker treffen zahlreiche Aufgaben und Pflichten, deren Wahrnehmung in Spanien oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme bei Spanienvermögen. Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger, so ist sowohl aus deutscher Sicht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) als auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) deutsches materielles Erbrecht anzuwenden (nicht zu verwechseln mit dem Steuerrecht, siehe unten). Dies betrifft auch die Testamentsvollstreckung. Pflichten des Testamentsvollstreckers Nach deutschem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamm hatte zu entscheiden (Az.: 15 W 112/13), welche Rechtsstellung ein Vorerbe einnimmt, wenn die Nacherben ihren Pflichtteil verlangen und der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass der Vorerbe in diesem Fall frei über den Nachlass verfügen kann. Nach Ansicht der Richter, wird der Vorerbe dann zum Vollerben. In vorliegender Angelegenheit setzte der Erblasser testamentarisch seine zweite Ehefrau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben ein und bestimmte weiter, dass die Vorerbin frei über den ... weiter lesen
Was ist bei behinderten Erben zu beachten? Wenn ein behindertes Kind, dass Sozialleistungen bezieht, zur Familie gehört, ist das Ziel der erbrechtlichen Gestaltung, die Lebensführung des beinderten Kindes über den Sozialhilfestandard hinaus zu verbessern und den Kern des Familienvermögens zu erhalten. Die Ziele werden durch ein Beindertentestament erreicht. Durch ein Testament weicht man von der gesetzlichen Erbfolge und den daraus resultierenden unerwünschten sozialhilferechtlichen Auswirkungen ab Konkret werden die Ziele durch zwei zentrale erbrechtliche Maßnahmen erreicht: nur Vorerbschaft des Behinderten und Testamentsvollstreckung für den Erbteil des behinderten Kindes. ... weiter lesen
1. Ein Abkömmling soll gar nichts bekommen. Nehmen wir an, Sie haben ein oder mehrere Kinder, die Sie aufgrund ihres Lebenswandels für nicht erbwürdig halten. Sie möchten ausschließen, dass Ihr Vermögen von diesem Kind gleich nach Erhalt verprasst wird. Entweder möchten Sie dieses Kind vollständig von der Erbfolge ausschließen, oder Sie möchten zumindest eine Verwaltung des Vermögens, dass Sie diesem Kind hinterlassen, anordnen. 2. Sie haben keine Abkömmlinge Für diesen Fall sieht das gesetzliche Erbrecht vor, dass zunächst einmal Ihre Eltern erben und wenn diese nicht mehr vorhanden sind, der Nachlass an Ihre Geschwister und deren ... weiter lesen
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder – sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es ... weiter lesen
Bestehen einer Ehe Voraussetzung für das Erbrecht des Ehegatten ist eine rechtsgültige Ehe. Zum Nachweis ist eine Urkunde über die Eheschließung („marriage license”) vorzulegen. Kann eine Eheurkunde nicht vorgelegt werden, kann die Eheschließung nach Fla.Stat. §741.10 durch einen Eid von zwei Trauzeugen erbracht werden. Gewohnheitsehen („common law marriage”), welche vor 1968 in Florida geschlossen wurden, werden nach den Regeln des Falles Van Derven v. Van Derven , 105 So.2d 805 (Fla. 3d DCA 1958) bewiesen. Gewohnheitsehen nach dem Recht eines anderen US Bundesstaates oder nicht US Staaten werden in Florida anerkannt, wenn sie nach dem Recht des Staates wirksam sind. Endet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 18.07.2011 (AZ: I-3 Wx 124/11) hat das OLG Düsseldorf zu den Anforderungen an die Verwirklichung einer Pflichtteilsstrafklausel Stellung genommen. Nicht erforderlich sei die erfolgreiche, gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.Eine Pflichtteilsstrafklausel mit der Formulierung "Sollten die Kinder … nach dem Tode ihres Vaters als Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so sollen sie nach dem Tode des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur pflichtteilsberechtigt sein, …" soll ... weiter lesen
Bei Immobilien in einer Erbschaft werden etwaige Nacherben durch einen Vermerk im Grundbuch geschützt. Das Münchener Oberlandesgericht (OLG)musste nun in einer Entscheidung darüber entscheiden, ob Begünstigte auf diesen erbrechtlichen Schutz verzichten können. Unterschied zwischen Nacherbenvermerk und Testamentsvollstreckervermerk In dem zu entscheidenden Fall war eine Mutter vor Erwin und ihr Sohn nach Erbe. Mit der herrschenden Meinung im Erbrecht geht das OLG München davon aus, dass der Verzicht auf die Eintragung eines Nacherbenvermerk zulässig ist. Sehr einzeln wird, unter Hinweis auf den Testamentsvollstreckervermerk, auch eine andere Ansicht vertreten. ... weiter lesen