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Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu beurteilen.
Die seit 2001 geschiedenen Parteien hatten 1985 geheiratet. Der 1948 geborene Ehemann ist Unternehmensberater; seine sieben Jahre jüngere Ehefrau hatte vor der Ehe ein Hochschulstudium abgeschlossen und war als Archäologin tätig gewesen. 1988, zwei Jahre nach Geburt ihres ersten und rund ein Jahr vor Geburt ihres zweiten Kindes, vereinbarten sie Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt mit Ausnahme des Unterhalts der Ehefrau wegen Kindesbetreuung. Der Ehemann verpflichtete sich im übrigen, durch laufende ... weiter lesen
Grundsätzlich sind Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet, wenn diese keinen Ehegatten oder Lebenspartner haben.
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Hat ein Elternteil mehrere Kinder, so haften diese anteilig für den Unterhalt ihrer Eltern nach ihren Vermögens- und Erwerbsverhältnissen. Jeder Unterhaltsverpflichtete ist gegenüber den anderen Unterhaltsverpflichteten zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem Grundsatz von Treue und Glauben berechtigt.
Im BGB sind jedoch die ... weiter lesen
Dass auch eine kurze, von den Eltern arrangierte Ehe ohne Zusammenleben einen Anspruch auf Trennungsunterhalt begründet, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 19.02.2020.
Durch die Eltern arrangierte Ehe
Grundlage für die Entscheidung bildet die Ehe zwischen einer Frau aus Deutschland und einem Mann aus Großbritannien. Das Paar hat indische Wurzeln und war 2017 eine durch die Eltern arrangierte Ehe eingegangen. Tatsächlich zusammen gewohnt und gemeinsam gewirtschaftet hatte das Paar allerdings auch nach der Hochzeit nicht. Vielmehr kam bereits nach einem Jahr die Trennung. Die Frau begehrte daraufhin von ihrem Mann die Zahlung eines Trennungsunterhalts.
Ein solches sieht das ... weiter lesen
Kassel (jur). Geht eine Frau direkt nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten, kann der die Kinderbetreuung übernehmende Vater in der Regel nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beanspruchen. Denn jeder Monat, in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde, ist für den Elterngeldanspruch „verbraucht“, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 30. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 10 EG 6/16 R).
Nach dem Elterngeldgesetz kann ein Elternteil bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten. Geht der andere Elternteil ebenfalls in Elternzeit, kann sich die Anspruchsdauer bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Für Mütter gilt zudem der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht.
Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wer Angehörige für den Betreuungsfall eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann diese bei einer später auftretenden Demenz nicht einfach wegen einer anderen Meinung wieder ändern. Eine schlichte Meinungsänderung eines nicht mehr geschäftsfähigen Betroffenen kann die Wirksamkeit einer in der Vergangenheit erteilten Vorsorgevollmacht nicht beseitigen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 16. März 2016, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: XII ZB 498/15). Auch stelle dies allein noch keinen Grund dar, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer die rechtlichen Angelegenheiten des Betreuten regeln soll.
Im Streitfall ging es um einen 1925 geborenen ... weiter lesen
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2004 - 16 UF 238/03
Sachverhalt
Kurz vor ihrer Heirat im Dezember 1987 schlossen die Parteien einen Ehevertrag, in dem sie Gütertrennung vereinbarten und der folgende Regelung enthielt:
„Für den Fall der Scheidung ist der etwaige Unterhaltsberechtigte
berechtigt, von dem Unterhaltsverpflichteten einen monatlichen
Unterhalt in Höhe des Gehalts eines Beamten der Besoldungsgruppe
A 3, 10. Dienstaltersstufe - ohne Ortszuschlag - zu verlangen. Ein
etwaiger Zuverdienst des Unterhaltsberechtigten bleibt bis zur Höhe
dieses Unterhaltsbetrags bei der Unterhaltsberechnung außer ... weiter lesen
Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die Mutter, deren angemessener Eigenbedarf in einer neuen Ehe gesichert ist
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage einer 15-jährigen Tochter gegen ihre Mutter zu entscheiden. Nach der Scheidung der Eltern, die inzwischen beide wiederverheiratet sind, lebten die Tochter und ihr jüngerer Bruder zunächst bei der Mutter. Später zog die Tochter zu ihrem Vater, der für den Bruder weiterhin Barunterhalt an die Mutter zahlt.
Die beklagte Mutter verdient durch Teilzeitbeschäftigung 630 DM, während ihr neuer Ehemann einen monatlichen Nettoverdienst von rund 3.750 DM hat. Der Vater, aus dessen ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter
nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen.
Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus
gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09).
I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ?
Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
München (jur). Alleinerziehende können nicht automatisch den doppelten Erziehungsfreibetrag für sich beanspruchen. Übernimmt der andere Elternteil regelmäßig und insgesamt mindestens zehn Prozent der Betreuung des Kindes, kann er dem widersprechen und einen Freibetrag für sich beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 7. März 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: III R 2/16). Danach reicht etwa eine Betreuung an jedem zweiten Wochenende bereits aus.
Neben dem Kinderfreibetrag beziehungsweise dem Kindergeld erhalten Eltern seit 2002 auch eine „Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung“. Er beträgt ... weiter lesen
Der Kläger, der aufgrund früherer Verurteilung nachehelichen Unterhalt in Höhe von 800 DM an seine die gemeinsamen minderjährigen Kinder betreuende geschiedene Ehefrau zu zahlen hat, lebt inzwischen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einer anderen Partnerin zusammen, führt dort den Haushalt und betreut das aus dieser Verbindung hervorgegangene Kind, während seine Partnerin einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Seine Klage, das frühere Urteil wegen Leistungsunfähigkeit abzuändern, führte zur Herabsetzung des Ehegattenunterhalts auf gut 200 DM. Dagegen richtet sich die Revision der Beklagten.
Zu beurteilen war die Frage, ob die Beklagte, die wegen der Betreuung der gemeinschaftlichen Kinder unterhaltsbedürftig ist, den ... weiter lesen