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Karlsruhe (jur). Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, müssen sie mit dem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts rechnen. Denn die andauernde Schulverweigerung bedeutet eine Kindeswohlgefährdung, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 11. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 5 UFH 3/22). Dies gilt danach auch dann, wenn die Eltern die „Wissensvermittlung“ selbst zu Hause übernehmen. Denn der Zweck der Schulpflicht reiche weit darüber hinaus.
Im Streitfall war der Sohn als ältester von vier Kindern im September 2021 eingeschult worden. Bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2022 hatte er die Schule jedoch noch keinen einzigen Tag ... weiter lesen
Nachdem der Bundestag den Weg frei für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gemacht hat, hagelte es aus dem konservativen Freistaat im Süden Deutschlands Kritik an der Entscheidung. Nach zwei Rechtsgutachten sieht die bayerische Staatsregierung allerdings keine Erfolgsaussichten mehr für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Bleibt die gleichgeschlechtliche Ehe dem Familienrecht nun dauerhaft erhalten?
Die Union im Wandel der Zeit
Nachdem Angela Merkel (CDU) den Weg für die Abstimmung bereitet hatte, entscheid sich der Bundestag in einer historischen Entscheidung mit 393 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. 225 der 226 ... weiter lesen
Ausschluß des gegen den Erben des Unterhaltsschuldners gerichteten Anspruchs auf nachehelichen Ehegattenunterhalt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob sich ein auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommener Erbe des Unterhaltsschuldners auf den Wegfall des Unterhaltsanspruchs berufen kann, obwohl der Erblasser bis zu seinem Tode Unterhalt gezahlt hatte.
Die Klägerin, die den Wegfall der Unterhaltspflicht begehrt, ist die Tochter der Beklagten. Ihr Vater hatte sich nach der Ehescheidung zur Zahlung eines monatlichen Ehegattenunterhalts i.H. von 500 DM verpflichtet und diesen bis zu seinem Tode gezahlt. Seine laufende Rente wurde deswegen noch ... weiter lesen
Geschenke unter Ehegatten
Üblicherweise werden in der Ehe zu Weihnachten, an Geburtstagen oder zu sonstigen besonderen Ereignissen Geschenke gemacht. Dies können kleine Aufmerksamkeiten sein, es kann sich aber auch um sehr wertvolle Geschenke handeln. Man denke hier beispielsweise an die Übertragung von Immobilien oder Geschäftsanteilen, an die Übernahme von Schulden des Ehegatten. Man spricht in solchen Fällen nicht mehr von Geschenken, sondern von ehebedingten Zuwendungen. Hierunter sind Leistungen zu verstehen, die um der Ehe willen erbracht werden, und denen die Vorstellung zu Grunde liegt, dass die Ehe auch weiterhin noch Bestand hat. Solche Zuwendungen erfolgen gerade für die Ehe. Es ... weiter lesen
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin für die Zeit vor Feststellung der Vaterschaft des Sohnes
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum ein Großvater anstelle seines leistungsunfähigen Sohnes, dessen Vaterschaft 1999 festgestellt wurde, rückständigen Unterhalt für seine 1995 geborene Enkelin nachzahlen muß.
Das klagende Kind verlangt von seinem nach § 1607 BGB ersatzweise haftenden Großvater, der seit 1999 freiwillig laufenden Unterhalt zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt.
Nach bisherigem Recht konnte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur verlangen, wer den ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03
1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart.
2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann.
BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Stuttgart (jur). Bei einer Ausbildung der Tochter zur Erzieherin endet der Kindergeldanspruch der Eltern nicht bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Auf Ausbildungen, die wie hier dem Landesrecht unterliegen, sind entsprechende bundesrechtliche Vorgaben nicht anwendbar, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 2. Juli 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 K 112/18). Maßgeblich ist danach das Ende der vereinbarten Ausbildungszeit.
Im Streitfall hatte die Tochter mit einer Stadt in Baden-Württemberg einen Ausbildungsvertrag zur Erzieherin geschlossen. Nach den landesrechtlichen Vorgaben dauerte die Ausbildung drei Jahre vom 9. September 2013 bis ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen
Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt.
Informationen zum Sachverhalt:
Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
Düsseldorfer Tabelle 2011-Was ist neu?
Zum 01.01.2011 erscheint die neue Düsseldorfer Tabelle mit einigen Änderungen:
1. Der notwendige Selbstbehalt erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger wird gegenüber den bedürftigen Kinder auf 950 EUR heraufgesetzt. Bislang betrug der Selbstbehalt 900 EUR. Was die nicht erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten betrifft, verbleibt es bei dem bislang geltenden Selbstbehalt i.H.v. 770 EUR.
2. Ebenfalls angehoben werden die Selbstbehalte derjenigen, die gegenüber ihren Ehegatten , gegenüber den Müttern oder Vätern eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes, gegenüber volljährigen Kindern und gegenüber Eltern zu ... weiter lesen
Nicht wenige Ehegatten laufen in die Kindergeldfalle.
Das staatliche Kindergeld wird nach der Trennung dem Ehegatten ausbezahlt, der das Kind / die Kinder in seinen Haushalt aufgenommen hat. Es steht zwar grundsätzlich beiden Elternteilen zu, die Auszahlung erfolgt jedoch zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands nur an einen Elternteil.
Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, kann seine Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnen, den er für das Kind zu zahlen hat. Ist (ausnahmsweise) kein Kindesunterhalt geschuldet, ist dem anderen Elternteil seine Hälfte am Kindergeld vom bezugsberechtigten Elternteil monatlich weiterzuleiten.
Die Besonderheit ... weiter lesen
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Unterhaltsschuldner, der durch pflichtwidriges, insbesondere strafbares Verhalten seinen Arbeitsplatz verliert, sich gegenüber dem Unterhaltsgläubiger darauf berufen kann, daß er infolge seiner Arbeitslosigkeit nicht mehr in der bisherigen Höhe Unterhalt leisten könne:
Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten aus dessen geschiedener Ehe. Sie verlangen vom Beklagten den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der wieder verheiratete Beklagte ist schwerbehindert und war seit 1977 bei den Stadtwerken in M beschäftigt. Die Stadtwerke kündigten das ... weiter lesen
Grundsätzlich sind Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet, wenn diese keinen Ehegatten oder Lebenspartner haben.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert:
Hat ein Elternteil mehrere Kinder, so haften diese anteilig für den Unterhalt ihrer Eltern nach ihren Vermögens- und Erwerbsverhältnissen. Jeder Unterhaltsverpflichtete ist gegenüber den anderen Unterhaltsverpflichteten zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem Grundsatz von Treue und Glauben berechtigt.
Im BGB sind jedoch die ... weiter lesen