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Befreit das Wechselmodell vom Kindesunterhalt?
In seiner Entscheidung vom 05.11.2014 hatte der Bundesgerichtshof darüber zu befinden, welche Auswirkungen das Wechselmodell auf den Kindesunterhalt hat. Der geschiedene Ehemann betreute die beiden gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder (10 und 8 Jahre alt) an 6 von 14 Tagen. Er war vom Amtsgericht und Oberlandesgericht dennoch zur Zahlung von Kindesunterhalt verurteilt worden.
Grundsätzlich stellte der BGH fest, dass bei einem Wechselmodell kein Elternteil vom Barunterhalt für das Kind befreit wird. Andernfalls wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes gedeckt wäre.
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Wann beeinflusst ein "Karrieresprung" in der beruflichen Laufbahn des Unterhaltsverpflichteten den Unterhaltsanspruch seines geschiedenen Ehegatten?
Oberlandesgericht Nürnberg
Beschluss vom 01.12.2003 Az: 7 WF 3447/03
Die Einbeziehung einer nach der Scheidung erfolgten Beförderung des unterhaltspflichtigen Ehemannes vom Sonderschullehrer (Besoldungsgruppe A 13) zum Konrektor an einer Sonderschule (Besoldungsgruppe A 14 L) in die für die Bemessung des nachehelichen Unterhaltes maßgeblichen ehelichen Lebensverhältnisse kann im Ergebnis nicht auf diesen Karrieresprung wahrscheinlich machende Umstände gestützt werden, die vor der Scheidung, aber nach der Trennung eingetreten sind, und im Zeitpunkt der Trennung nicht ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat unlängst (Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 -) die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter für verfassungswidrig erklärt. Das BVerfG folgte damit den auch seitens des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bereits aufgestellten Vorgaben nunmehr in letzter Konsequenz. Welche Rechte können betroffene Väter aber nun aktuell daraus herleiten, bis der Gesetzgeber den Vorgaben des BVerfG entspricht und eine gesetzliche Neuregelung geschaffen hat ?
I. Alte Rechtslage und Inhalt der Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gegen den Willen der ... weiter lesen
München (jur). Verpflichten sich junge Erwachsene zu einen mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr, können ihre Eltern deshalb nicht über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus Kindergeld erhalten. Eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs sehen die gesetzlichen Bestimmungen für die Dienste im Katastrophenschutz nicht vor, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. April 2018 veröffentlichten Urteil (Az.: III R 8/17). Anderes gilt dagegen auch heute noch für einen freiwilligen Entwicklungsdienst.
Geklagt hatte ein Vater aus dem Saarland, der von der Kindergeldkasse weiter Kindergeld-Zahlungen verlangte. Sein Sohn hatte ein ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Fall seine bisherige Rechtsprechung vertieft, nach der ein zum Unterhalt Verpflichteter vorrangig seine eigene Erstausbildung absolvieren kann, obwohl er seinen minderjährigen Kindern Unterhalt zahlen müsste (BGH Urteil vom 4. 5. 2011 - XII ZR 70/ 09).
I. Das Problem: Eigene Ausbildung oder Unterhalt zahlen ?
Wenn sich junge Eltern trennen, stellt sich oftmals für den Unterhaltspflichtigen Elternteil, d.h. für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, ein nicht zu lösendes Problem: einerseits trifft ihn gegenüber seinen minderjährigen Kindern nach dem Gesetz die sogenannte gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die ihn verpflichtet, alles ... weiter lesen
Sind in einer Ehe wirtschaftliche Werte angewachsen, stellt sich die Frage, wie im Falle einer Trennung zu verfahren ist. Grundsätzlich sollten die Parteien versuchen, Vermögen einverständlich aufzuteilen und die Aufteilung in einem Vertrag fixieren. Dies schafft für beide Parteien Rechtssicherheit und spart Geld, da bei einer streitigen Geltendmachung vor Gericht erhebliche Kosten entstehen. Hinsichtlich der Aufteilung gilt Folgendes:
Beträge, die auf Konten liegen, die auf den Namen beider Ehegatten lauten, stehen beiden Parteien zu gleichen Teilen zu; unerheblich ist dabei, dass gegebenenfalls der besserverdienende Ehegatte mehr einbezahlt hat, als die andere Partei. Beträge, die auf Konten ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken, müssen sie mit dem teilweisen Entzug ihres Sorgerechts rechnen. Denn die andauernde Schulverweigerung bedeutet eine Kindeswohlgefährdung, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 11. Oktober 2022, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 5 UFH 3/22). Dies gilt danach auch dann, wenn die Eltern die „Wissensvermittlung“ selbst zu Hause übernehmen. Denn der Zweck der Schulpflicht reiche weit darüber hinaus.
Im Streitfall war der Sohn als ältester von vier Kindern im September 2021 eingeschult worden. Bis zum Ende des Schuljahres im Sommer 2022 hatte er die Schule jedoch noch keinen einzigen Tag ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Der Familienname eines bislang namenlosen Kindes getrennt lebender Eltern kann davon abhängen, in welchem Haushalt das Kind lebt. Denn können sich Eltern nicht auf einen Familiennamen einigen, kann aus Kindeswohlgründen derselbe Familienname gewählt werden, den auch die anderen im Haushalt lebenden Familienangehörigen haben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 7. November 2018, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 10 UF 838/18).
Im konkreten Fall hatten sich die Eltern des betroffenen Kindes noch vor der Geburt getrennt. Die Eltern, welche keinen gemeinsamen Ehenamen hatten, konnten sich weder auf den zweiten Vornamen noch auf den Nachnamen für ... weiter lesen
Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die Mutter, deren angemessener Eigenbedarf in einer neuen Ehe gesichert ist
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage einer 15-jährigen Tochter gegen ihre Mutter zu entscheiden. Nach der Scheidung der Eltern, die inzwischen beide wiederverheiratet sind, lebten die Tochter und ihr jüngerer Bruder zunächst bei der Mutter. Später zog die Tochter zu ihrem Vater, der für den Bruder weiterhin Barunterhalt an die Mutter zahlt.
Die beklagte Mutter verdient durch Teilzeitbeschäftigung 630 DM, während ihr neuer Ehemann einen monatlichen Nettoverdienst von rund 3.750 DM hat. Der Vater, aus dessen ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Ein Meilenstein der Rechtsprechung für Menschen- und Frauenrechte im Land.
Ein neuer Leckerbissen ausländischer Rechtsprechung schafft es sogar in die deutschen Medien: Indiens oberster Gerichtshof hat zu einer bisher traditionellen islamischen Methode der Scheidung entschieden. Während sich bei uns schon beim Lesen des Sachverhalts die Haare sträuben mögen, feiern Frauenrechtler im Lande und weltweit das Urteil als einen Meilenstein zur Gleichberechtigung der Frauen in Indien – dem diesbezüglich wohl rückständigsten Ort der Erde.
Scheidung per WhatsApp?
Es geht um die indische Tradition, sich von einer islamischen Frau durch Verstoßen zu trennen. Wie soll man ... weiter lesen
Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wie sich Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten gegenüber einem neuen Lebenspartner bei der Unterhaltsbemessung auswirken.
Ausgehend vom Gedanken der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit einerseits und Familienarbeit andererseits, die beide in gleicher Weise zum Familienunterhalt beitragen und den Lebensstandard der Familie erhöhen, hat der Senat schon im Jahre 2001 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung entschieden, daß die für ... weiter lesen